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Nach Mandat qualifizierung vom AG

U
Ullu77
Okt 2019 bearbeitet

Ola,

ich meine, das wenn ich mein Mandat niederlege, der AG mich qualifizieren muss, auf einen adäquaten Arbeitsplatz. Ich weiß nur nicht wo ich das schriftlich fixiert finde. Kann mir da jemand helfen und mir sagen, wo genau das steht und wie genau dann der Ablauf dessen ist!?

Grazias und liebe Grüße

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Community-Antworten (5)

K
Kjarrigan

09.10.2019 um 14:02 Uhr

du bist freigestelltes BRM? Seit wann freigestellt?

hier gibt's Info's

https://www.boeckler.de/46154_46167.htm

U
Ullu77

09.10.2019 um 15:56 Uhr

Ich bin freigestellt. Seit über 6 Jahren. Auf dem Link suche ich noch, habe aber bisher nicht das gefunden was ich suche. Vielleicht habe ich mich auch schlecht ausgedrückt?

Danke dir trotzdem für die Mühe

P
Pjöööng

09.10.2019 um 16:05 Uhr

§ 38 (4) BetrVG

K
Kjarrigan

09.10.2019 um 16:27 Uhr

Ja - Du hast dich schlecht ausgedrückt und noch immer nicht deine Ziele definiert. Den § hat Pjöööng ja genant. Dazu auch mal die Kommentierungen im Fitting oder Erfurter lessen. Wenn deine Freistelung endet, muss der AG dich natürlich gem. Av beschäftigen. Habe deine Kollegen Weiterbeldungsmaßnahme besucht (z.B. Einweisung neue Maschinen oder SAP Schulungen) an der Du aufgrund der Freistellung nicht teilnehmen konntest - muss der AG dir diese Schulungen nachträglich bewilligen (innerhalb eines Jahres) d.h aber nicht, das wenn Du z.B. einen Arbeitsvertrag als Produktionsmitarbeiter hast der AG dir eine Weiterbildung zum Kaufmann finanzierer muss, weil du als BRM im Büro tätig warst.

K
kratzbürste

09.10.2019 um 18:31 Uhr

Der AG trägt einen da nichts hinterher. Am besten macht man sich selbst Gedanken darüber, welche "berufliche Entwicklung" nachgeholt werden muss. Damit geht man zum AG und versucht in Gesprächen eine Einigung zu erzielen.

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