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Mitarbeitergespräch - welche Rolle spielt der BR im Streitgespräch?

B
Batschen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo bin neuer betriebsrat und habe ein problem...folgendes ist in unserer firma passiert

mitarbeiter a und mitarbeiter b streiten sich, mitarbeiter b zeigt mitarbeiter a den vogel und beschimpft ihn. mitarbeiter a sagt das lasse ich mir nicht gefallen ich gehe zum chef und beschwere mich. mitarbeiter a ruft bei mir an und erzählt mir alles und möchte das ich zu dem gespräch mit dem chef mit gehe. nun meine frage welche rolle spiele ich bei dem gespräch?? und welche rechte und pflichten habe ich

vielen dank im vorraus

p.s. wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

6.66106

Community-Antworten (6)

L
Lotte

11.03.2008 um 19:51 Uhr

Batschen, Du bist die Unterstüzung für MA a. Hast die Pflicht zur Anwesenheit und Protokoll zu schreiben und das Recht teilzunehmen und eventuell Deinem a bei Seite zu stehen, wenn z.B. die Situation eskaliert (schlichtend, nicht als zusätzlicher Boxer ;-)) )

P
pirat

11.03.2008 um 20:22 Uhr

@Batschen, solltest du nicht.... denke daran, du hast als Mitarbeitervertreter für beide da zu sein! Konfliktmanagement neudeutsch, google mal danach! Was dann folgen sollte Konfliktprävention auch so ein schönes deutsches Wort!

@Lotte wie kommst du auf "boxen" .-)

H
Hesse8a

11.03.2008 um 20:45 Uhr

Hallo, hast du noch eine Chance das alles friedlich geregelt wird (ich meine ohne Chef)?

Sprich doch selbst nochmal mit a und b und frage ob es sich wirklich lohnt das wegen einer "Dummheit" auf einmal a oder b - oder - a und b - eine Abmahnung oder sonstiges erhalten!!!

Empfehl denen einfach wie echte "Erwachsene" ein kühles Blondes zu trinken, sich die Hand zu geben und die Sache zu vergessen!

Ansonsten einfach dem Gespräch lauschen - Partei für a oder b solltest du tatsächlich nicht ergreifen (warst ja bei der eigentlichen Auseinandersetzung nicht anwesend)

L
Lotte

11.03.2008 um 20:47 Uhr

pirat, habe mir das "Gespräch" wohl zu bildlich vorgestellt ;-)

Batschen, jetzt lese ich erst, dass der "Beschwerer" Dich angefordert hat, nicht der Beschuldigte. Dann hast Du eine schwere Stellung. Du musst vorher klarkriegen was Du willst und was MA a will und ob Du das leisten kannst und willst was er will. Aber entbinde den Chef nicht aus seiner Verantwortung.

P
pirat

11.03.2008 um 21:04 Uhr

Ahoi,

ja, ja,... Lotte, meine Schöne .-) ... Frauen und ihre Phantasie.. aber ich bin ganz deiner Meinung, in so einem Fall kann man nur eins tun, versuchen zu schlichten,........ schiedsrichte(r)n ....vermeiden!

B
Batschen

11.03.2008 um 21:20 Uhr

super danke an alle für die schnelle hilfe... so wie ihr das hier schreibt, hatte ich mir das auch vorgestellt....ich werd morgen mal mein bestes geben :-))

und ich versprech dir lotte ich boxe auch niemanden ;-)

schönen abend noch mfg Batschen

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