Erstellt am 07.10.2019 um 11:59 Uhr von celestro
"Darf MA ihren Ehemann als Zeugen zu dem Gespräch mitnehmen?"
Wenn der AG das mitmacht, ja ... sonst nicht.
Erstellt am 07.10.2019 um 12:01 Uhr von Kjarrigan
Wenn der Ehemann der Rechtsvertreter (also Anwalt oder z.B. Betruer) des MA'in ist,
darf er selbstverständlich teilnehmen.
Ansonsten nur wenn die PDL und VL zustimmt.
Erstellt am 07.10.2019 um 13:22 Uhr von Pjöööng
"MA hat um ein Gespräch mit der PDL+VL gebeten."
ok...
"Thema :nicht reagieren beider Parteien auf Schriftverkehr der MA."
oha!
"Darf MA ihren Ehemann als Zeugen zu dem Gespräch mitnehmen? "
oh je!
"Wenn der Ehemann der Rechtsvertreter (also Anwalt oder z.B. Betruer) des MA'in ist,
darf er selbstverständlich teilnehmen."
OMG!
So schafft man eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre...
Erstellt am 07.10.2019 um 14:53 Uhr von celestro
"Wenn der Ehemann der Rechtsvertreter (also Anwalt oder z.B. Betruer) des MA'in ist,
darf er selbstverständlich teilnehmen."
Ich nehme mal an, Du kannst uns die Rechtsquelle nennen, nachdem die MA hier Ihren Anwalt zum Gespräch mitnehmen darf (ohne Einverständnis des AG). Und anschließend nochmal unter dem Gesichtspunkt:
"ihren Ehemann als Zeugen zu dem Gespräch mitnehmen?"