Zeuge bei Gespräch MA -PDL+VL
Hallo MA hat um ein Gespräch mit der PDL+VL gebeten.Thema :nicht reagieren beider Parteien auf Schriftverkehr der MA. Darf MA ihren Ehemann als Zeugen zu dem Gespräch mitnehmen?
Community-Antworten (4)
07.10.2019 um 13:59 Uhr
"Darf MA ihren Ehemann als Zeugen zu dem Gespräch mitnehmen?"
Wenn der AG das mitmacht, ja ... sonst nicht.
07.10.2019 um 14:01 Uhr
Wenn der Ehemann der Rechtsvertreter (also Anwalt oder z.B. Betruer) des MA'in ist, darf er selbstverständlich teilnehmen. Ansonsten nur wenn die PDL und VL zustimmt.
07.10.2019 um 15:22 Uhr
"MA hat um ein Gespräch mit der PDL+VL gebeten." ok...
"Thema :nicht reagieren beider Parteien auf Schriftverkehr der MA." oha!
"Darf MA ihren Ehemann als Zeugen zu dem Gespräch mitnehmen? " oh je!
"Wenn der Ehemann der Rechtsvertreter (also Anwalt oder z.B. Betruer) des MA'in ist, darf er selbstverständlich teilnehmen." OMG!
So schafft man eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre...
07.10.2019 um 16:53 Uhr
"Wenn der Ehemann der Rechtsvertreter (also Anwalt oder z.B. Betruer) des MA'in ist, darf er selbstverständlich teilnehmen."
Ich nehme mal an, Du kannst uns die Rechtsquelle nennen, nachdem die MA hier Ihren Anwalt zum Gespräch mitnehmen darf (ohne Einverständnis des AG). Und anschließend nochmal unter dem Gesichtspunkt:
"ihren Ehemann als Zeugen zu dem Gespräch mitnehmen?"
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