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Zeuge bei Gespräch MA -PDL+VL

M
Michaelawa
Okt 2019 bearbeitet

Hallo MA hat um ein Gespräch mit der PDL+VL gebeten.Thema :nicht reagieren beider Parteien auf Schriftverkehr der MA. Darf MA ihren Ehemann als Zeugen zu dem Gespräch mitnehmen?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

07.10.2019 um 13:59 Uhr

"Darf MA ihren Ehemann als Zeugen zu dem Gespräch mitnehmen?"

Wenn der AG das mitmacht, ja ... sonst nicht.

K
Kjarrigan

07.10.2019 um 14:01 Uhr

Wenn der Ehemann der Rechtsvertreter (also Anwalt oder z.B. Betruer) des MA'in ist, darf er selbstverständlich teilnehmen. Ansonsten nur wenn die PDL und VL zustimmt.

P
Pjöööng

07.10.2019 um 15:22 Uhr

"MA hat um ein Gespräch mit der PDL+VL gebeten." ok...

"Thema :nicht reagieren beider Parteien auf Schriftverkehr der MA." oha!

"Darf MA ihren Ehemann als Zeugen zu dem Gespräch mitnehmen? " oh je!

"Wenn der Ehemann der Rechtsvertreter (also Anwalt oder z.B. Betruer) des MA'in ist, darf er selbstverständlich teilnehmen." OMG!

So schafft man eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre...

C
celestro

07.10.2019 um 16:53 Uhr

"Wenn der Ehemann der Rechtsvertreter (also Anwalt oder z.B. Betruer) des MA'in ist, darf er selbstverständlich teilnehmen."

Ich nehme mal an, Du kannst uns die Rechtsquelle nennen, nachdem die MA hier Ihren Anwalt zum Gespräch mitnehmen darf (ohne Einverständnis des AG). Und anschließend nochmal unter dem Gesichtspunkt:

"ihren Ehemann als Zeugen zu dem Gespräch mitnehmen?"

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