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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschlussfassung bei Kündigung - kann auch vom Betriebsausschuss bearbeitet werden?

C
cheri
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine fristlose Kündigung zu bearbeiten.

Jetzt hat unser Gremuim (gegen meinem Widerstand) in der Geschäftordnung stehen, dass dies auch vom Betriebsausschuss bearbeitet werden kann. Ist dieser Beschluss auch gültig und vor einem Arbeitsgericht haltbar?

4.50704

Community-Antworten (4)

K
Kölner

10.03.2008 um 11:17 Uhr

@cheri Geht.

P
Petrus

10.03.2008 um 11:50 Uhr

§28 BetrVG - 2x Ja

O
Ossi

10.03.2008 um 11:58 Uhr

cheri Für das Staatsgebiet der früheren Deutschen Demokratischen Republik gilt das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der Anlage I zu Art. 8 des Einigungsvertrags Kapitel VIII.

W
Waschbär

10.03.2008 um 12:26 Uhr

@Ossi, ja sagt den überhaupt jemannd was anders ? soory ossi, aber da fehlt sogar mit die Fantasie, welche benötigt wird eine Brücke zu schlagen.

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