Beschlussfassung bei Kündigung - kann auch vom Betriebsausschuss bearbeitet werden?
Wir haben eine fristlose Kündigung zu bearbeiten.
Jetzt hat unser Gremuim (gegen meinem Widerstand) in der Geschäftordnung stehen, dass dies auch vom Betriebsausschuss bearbeitet werden kann. Ist dieser Beschluss auch gültig und vor einem Arbeitsgericht haltbar?
Community-Antworten (4)
10.03.2008 um 11:17 Uhr
@cheri Geht.
10.03.2008 um 11:50 Uhr
§28 BetrVG - 2x Ja
10.03.2008 um 11:58 Uhr
cheri Für das Staatsgebiet der früheren Deutschen Demokratischen Republik gilt das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der Anlage I zu Art. 8 des Einigungsvertrags Kapitel VIII.
10.03.2008 um 12:26 Uhr
@Ossi, ja sagt den überhaupt jemannd was anders ? soory ossi, aber da fehlt sogar mit die Fantasie, welche benötigt wird eine Brücke zu schlagen.
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