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AG verweigert Schulungsbesuch BR1 - Was kann man machen?

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Starsearcher123
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend!

Wir wollen 2 BR Mitglieder auf Schulung BR1 schicken. AG legt aber jedoch Einspruch ein! Es soll nur einer zur Zeit gehen. Er begründet es mit:" aus betrieblichen Gründen". Was kann man machen?? Der nächste soll dann am nächsten Lehrgang teilnehmen (2009)

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Community-Antworten (7)

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H.M

04.03.2008 um 22:33 Uhr

Hallo, Wir haben mit unserem BR ( 11 Leute ) ein Inhouse Seminar BetrVG 1 gemacht für allle 11 Mitglieder gleichzeitig! Beschluss gefasst, Termin festgelegt, Institut ausgesucht und dem AG mtigeteilt. Kann dieser nicht ablehnen, da gerade BetrVg 1-3 zum Grundwissen der BR-Arbeit gehört.

Selbst betriebliche Gründe müsste er nachweisen, denn BR Arbeit geht vor! Man kann vielleicht noch über die Termine reden und sich einigen aber das wars dann für den AG

H.M

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wölfchen

04.03.2008 um 22:58 Uhr

. . . die Ablehnung "aus betrieblichen Gründen" klingt sehr pauschal und da würde ich mal kurz nachhaken, was denn das sein soll, um nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Ansonsten würde ich empfehlen einen Antrag an das zuständige Arbeitsgericht zu stellen, denn die geben sich mit solch lapidarer Begründung nicht zufrieden . . .

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DonJohnson

05.03.2008 um 01:46 Uhr

Also, der §37 sagt eigentlich alles - ihr seid neu und könnt es nciht wissen! Vielleicht hilft euch mein Rat! Der AG kann keinen Einspruch einlegen wegen der Anzahl der BRM - ihr bestimmt wer wann geht, dass sagt das Gesetz - allerdings müßt ihr die betrieblieche Notwendigkeit berücksichtigen. Nun, wie weit geht das? Ihr beschließt ein Seminar in 2009 (geht das überhaupt? habe ich noch nicht versucht). Dann hat der AG genug Zeit, alles vorraus zu planen. Ich persönlich muß sagen, dass es schon fast an Ignoranz erinnert, wenn ihr den BR1 nciht schon 2008 macht. Aber das ist euer Problem, nciht meiens! Wie will ein Gremium arbeiten, wenn ihr keine Ahnung habt - nicht mal den Hauch davon! Also mein Tipp: Seminar beschließen - zu unterschiedlichen Zeiten in 2008 - alle gleicher wissensstand - vielleicht auch noch der ein oder andere BR2 - Der AG (Arbeitgeber) kann ncihts machen - Seminarbeginn mindestens zwei Wochen vor beginn! Solltest du Anregungen für den dementsprechenden Brief an die GL haben wollen, melde dich bitte bei mir!

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Starsearcher123

05.03.2008 um 08:31 Uhr

Also wie gesagt, wir sind noch recht neu im BR. Um eines klar zu stellen, auf 2009 lassen wir uns auf keinen Fall ein! Aber unser Unternehmen findet sich im Moment in einer schwierigen Lage! AG will ja nur einen zur Zeit auf Schulung lassen. Wenn ich richtig Informiert bin ist das doch rechtens,oder??

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Mona-Lisa

05.03.2008 um 08:50 Uhr

@Starsearcher, meiner Meinung nach habt ihr nun zwei Möglichkeiten, entweder ihr gebt nach und tanzt nach AG's Pfeife und könnt aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechnen, dass er euch in Zukunft vorschreibt, wann - wo - und bei welchem Anbieter ihr eure Seminare absolviert. Oder ihr macht Nägel mit Köpfen und geht auf die Schulung. Eine Erlaubnis oder Genehmigung braucht ihr nicht. Ihr informiert und gut ist. Ein guter Seminaranbieter regelt das dann mit eurem AG, wenn er glaubt, nicht zahlen zu müssen....... :-))

W
wölfchen

05.03.2008 um 10:22 Uhr

@ Mona-Lisa Oi, oi, heute so kämpferisch? Aber ich stimme Dir zu - wenn die derzeitige schwierige Unternehmenslage nicht nachvollziehbar ist, also seitens des BR nicht feststellbar ist, dass nicht in irgendeiner Ecke doch ein paar Euronen friedlich schlummern, dann würde ich den Schulungsanspruch auch durchsetzen, sonst meint der AG, er kann das Spielchen immer wieder betreiben und dann kämpft man künftig um jeden Bleistift und jedes Blatt Papier. Allerdings wäre ich vorsichtig mit dem "nur informieren". Die fehlende Zustimmung würde ich ganz kurzfristig beim Arbeitsgericht ersetzen lassen. Das machen die bei Grundlagenschulungen auch nach meiner Erfahrung ganz kurzfristig, ohne Verhandlung und in der Frühstückspause. Zu einem Seminar kam mal eine BRV eine Stunde zu spät, weil sie Früh erst mal fix zum Arbeitsgericht gesockt ist und hat sich eben mal schnell die Zustimmungsersetzung geben lassen. :-)

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Petrus

05.03.2008 um 10:50 Uhr

Es kommt immer drauf an, wie eure Einschätzung der Lage ist - und wie gut die Zusammenarbeit mit dem ArbGeb sonst ist. Ich bin auch schon mal ein paar Stunden verspätet zum Seminar gefahren, weil von einem Kunden kurzfristig ein Termin anberaumt wurde, der über wohl und wehe für ein Folgeprojekt in meiner Abteilung entschied... Wenn also bei euch die Lage wirklich so ist, dass wirklich nur einer zur gleichen Zeit fahren kann, dann könnt ihr euch ja darauf verständigen, dass ihr dierekt nacheinander fahrt - BR1-Seminare finden bei größeren Anbietern nahezu jede Woche statt. Mehr an Kompromiss eurterseits sollte es aber nicht geben.

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