Erstellt am 04.03.2008 um 11:07 Uhr von Bonita
Hallo,
die erste Frage ist einmal, wie viele Personen in der Apotheke/Betrieb beschäftigt sind. Dann kann man klären, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt. Sollte das KSchG nicht gelten (in diesem Fall, wenn mehr als 5 Personen beschäftigt sind, wobei man Teilzeit-Leute anteilig einbeziehen muss) , wäre die Kündigung gerechtfertigt, da der AG keine Kündigungsgründe (hier käme wohl nur betriebsbedingt in Frage) braucht. Die Kündiung darf nur nicht grob willlürlich erfolgen, was ich hier nicht erkennen kann. Wenn es mehr als 5 Beschäftigte dort gibt, gilt das KSchG. Dann ist die Kündigugn nicht so einfach möglich. Einen Kündigungsgrund (betriebs, verhaltens, oder personenbedingt kann ich hier nicht erkennen. Und selbst wenn es eine betriebsbedingte Kü. sein sollte, so müsste die Sozialauswahl beachtet werden.
Erstellt am 04.03.2008 um 13:20 Uhr von w-j-l
wolke 99,
kündigen kann der AG immer. Ob das rechtens ist, wird ggf. (falls Deine Bekannte klagt) ein Arbeitsgericht entscheiden.
Ich gehe mal davon aus, dass in diesem Betrieb kein BR besteht, oder?
Wenn sie klagen will, dann soll sie sich mal am Besten von einem Anwalt beraten lassen. Jegliche Antwort hier wird weder Dir noch ihr weiterhelfen.