Kündigungschutz - ältere Arbeitnehmer?
Hallo, ich benötige mal ein paar Auskünfte. Meine Bekannte, 59 Jahre, ist seit 40 Jahren in einer Apotheke tätig. Für den jetzigen Pächter seit 14 Jahren. Der Pachtvertrag für die Räumlichkeiten ist nun zum 31.03.09 ausgelaufen. Die Belegschaft möchte mit dem jetzigen Chef nicht in die neue Apotheke wechseln, weil sie alle nicht sonderlich gut auf ihn zu sprechen sind. Nun hat der Apotheker meine Bekannte zum 30.09.08 gekündigt. Ist das rechtens? Die 7 Monatsklausel aus dem KSchG ist ja eingehalten, aber kann er sie überhaupt noch kündigen, wegen Ihres Alters? Ich denke der Arbeitsvertrag müsste doch bis zum Ende der Pachtzeit bestehen bleiben, oder?
Community-Antworten (2)
04.03.2008 um 12:07 Uhr
Hallo,
die erste Frage ist einmal, wie viele Personen in der Apotheke/Betrieb beschäftigt sind. Dann kann man klären, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt. Sollte das KSchG nicht gelten (in diesem Fall, wenn mehr als 5 Personen beschäftigt sind, wobei man Teilzeit-Leute anteilig einbeziehen muss) , wäre die Kündigung gerechtfertigt, da der AG keine Kündigungsgründe (hier käme wohl nur betriebsbedingt in Frage) braucht. Die Kündiung darf nur nicht grob willlürlich erfolgen, was ich hier nicht erkennen kann. Wenn es mehr als 5 Beschäftigte dort gibt, gilt das KSchG. Dann ist die Kündigugn nicht so einfach möglich. Einen Kündigungsgrund (betriebs, verhaltens, oder personenbedingt kann ich hier nicht erkennen. Und selbst wenn es eine betriebsbedingte Kü. sein sollte, so müsste die Sozialauswahl beachtet werden.
04.03.2008 um 14:20 Uhr
wolke 99,
kündigen kann der AG immer. Ob das rechtens ist, wird ggf. (falls Deine Bekannte klagt) ein Arbeitsgericht entscheiden.
Ich gehe mal davon aus, dass in diesem Betrieb kein BR besteht, oder?
Wenn sie klagen will, dann soll sie sich mal am Besten von einem Anwalt beraten lassen. Jegliche Antwort hier wird weder Dir noch ihr weiterhelfen.
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