Erstellt am 01.03.2008 um 19:27 Uhr von paula
ein Blick in § 13 BetrVG hilft hier sicher weiter. Was Euer BR vor hat ist nicht möglich. Einfach 2 BRs aufnehmen sieht das Gesetz nicht vor. Wenn man das tun würde wäre u.a. wohl kein Beschluss des BR mehr wirksam
Erstellt am 01.03.2008 um 22:20 Uhr von peanuts
"Hoffe, dass ich mich nicht irre und Neuwahlen stattfinden muss. "
Deine Frage kann so nicht beantwortet werden. Auch Leiharbeitnehmer sind u.U. wahlberechtigt, spielen aber für die Betriebsratsgröße keine Rolle!
Das Aufstocken mit BR-Mitgliedern geht auf gar keinen Fall! Falls das wirklich geschehen sollte, hilft der § 23 Abs.1 BetrVG weiter!
Erstellt am 01.03.2008 um 23:51 Uhr von edoimam
Danke für die schnelle Antwort. Ich werde Montag zum Arbeitsgericht gehen und mich da nochmals erkundigen. Danach zur Gewerkschaft.
Es ist wirklich schwierig, hier was in Bewegung zu setzen. Nur ein drittel hat unbefristeten Arbeitsvertrag und der Rest alle Zeitverträge. Wir haben wenige Leiharbeiter.
Erstellt am 02.03.2008 um 14:38 Uhr von w-j-l
edoimam,
wenn Deine Aussage zur Belegschaftsstärke (15) vor 26 Monaten stimmt, dann habt ihr aber keinen BRV, sondern einen "einköpfigen BR".
Kann es sein, dass dieser "BRV" beim Überschreiten der Schwelle von 20 Wahlberechtigten bereits den Fehler gemacht hat, die Größe des BR von "eins" auf "drei" zu erhöhen?
Für die Frage, ob Neuwahlen erforderlich sind, ist es entscheidend, ob am Tage "24 Monate nach dem Tag der Wahl" bereits mindestens 65 Wahlberechtigte im Betrieb waren (also vor ca. 2 Monaten).
Falls nicht, dann arbeitet der einköpfige BR unverändert bis 2010 weiter.
Erstellt am 02.03.2008 um 17:05 Uhr von peanuts
"Nur ein drittel hat unbefristeten Arbeitsvertrag und der Rest alle Zeitverträge. Wir haben wenige Leiharbeiter."
Von über 70 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern kann dann wohl kaum die Rede sein....
Den Gang zum Arbeitsgericht kannst Du Dir erst einmal sparen und abwarten, ob der BR wirklich ohne Wahl "wachsen" sollte!
"wenn Deine Aussage zur Belegschaftsstärke (15) vor 26 Monaten stimmt, dann habt ihr aber keinen BRV, sondern einen "einköpfigen BR"."
Wenn bereits zum Wahlzeitpunkt klar war, dass die Belegschaft in absehbarer Zeit die 20er Grenze überschreiten wird, kann auch ein 3köpfiger BR völlig rechtmäßig gewählt worden sein.
Erstellt am 02.03.2008 um 23:29 Uhr von w-j-l
peanuts,
aber die Frage ist ja wohl schon berechtigt, bei dem Kenntnisstand der dort vorzuherrschen scheint, oder?
und im Übrigen:
"Von über 70 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern kann dann wohl kaum die Rede sein.... "
Woher weißt Du das peanuts? Hast Du mehr Informationen als ich? Außerdem ist nur entscheidend, was genau 24 Monate nach dem Tag der Wahl der Stand war?
Erstellt am 10.03.2008 um 12:46 Uhr von edoimam
Hallo w-j-l, ich habe mich mal informiert und einige Zahlen zusammengestellt.
Bei den Wahlen waren es zwischen 15-20 Mitglieder. Die genaue Zahl hat mir nicht einmal der BRV genannt sondern ein langjähriger Arbeiter, der bei den Wahlen dabei war.
Zur Zeit sind es um die 70Mitarbeiter +-5. Denn die Leiharbeiter sind zu 80% über 4Monate schon bei uns beschäftigt. Es sind nur 5-7 Personen die regelmäßig ausgewechselt werden.
Nehmen wir mal an, dass es 20 Wähler waren. So müssen es doch jetzt 70 sein, damit nochmals gewählt werden sollte oder wie sollte ich die § 13 BetrVG verstehen. Heißt es etwa, wenn es insgesamt über 50 Wahlberechtigte sind, dann wird nochmal gewählt? Denn es ist eine ganz knappe Zahl, wenn es nach den ersten Wahlen nochmals um 50 Wahlberechtigte steigen sollte.
Am Donnerstag bin ich bei der Gewerkschaft. Mal sehen, was die dau sagen werden.