Mitbestimmung bei Einstellung einer BA-Studentin?
Es soll eine BA-Studentin eingestellt werden... Hat der BR da Mitspracherecht??
Community-Antworten (2)
25.02.2008 um 10:47 Uhr
Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hierbei um ein Praktikum handelt?
Dann habe ich ein Zitat aus dem Fitting, 22. Auflage, zu § 99 BetrVG, Rn. 48:
"Die auf Grund von Berufsausbildungsverhältnissen und ähnlichen Rechtsverhältnissen vorgesehenen Beschäftigungen (zB Praktikanten, Volontäre, Anlernlinge, Umschüler) sind mitbestimmungspflichtige Einstellungen. (..) Dagegen ist die Aufnahme von Schülerpraktikanten mangels Eingliederung in den Betrieb keine Einstellung, wohl aber die Beschäftigung von Rote-Kreuz-Krankenpflegeschülerinnen (BAG-Urteil) und Studenten im Betriebspraktikum."
Falls nicht, bitte diesen Beitrag ignorieren ;-)
25.02.2008 um 13:55 Uhr
Hallo Garnixwisser,
der BR hat nach § 99 BetrVG ein MBR.
MfG Angi1
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