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Mitbestimmung bei Einstellung einer BA-Studentin?

G
garnixwisser
Jan 2018 bearbeitet

Es soll eine BA-Studentin eingestellt werden... Hat der BR da Mitspracherecht??

5.02502

Community-Antworten (2)

S
Sternburg

25.02.2008 um 10:47 Uhr

Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hierbei um ein Praktikum handelt?

Dann habe ich ein Zitat aus dem Fitting, 22. Auflage, zu § 99 BetrVG, Rn. 48:

"Die auf Grund von Berufsausbildungsverhältnissen und ähnlichen Rechtsverhältnissen vorgesehenen Beschäftigungen (zB Praktikanten, Volontäre, Anlernlinge, Umschüler) sind mitbestimmungspflichtige Einstellungen. (..) Dagegen ist die Aufnahme von Schülerpraktikanten mangels Eingliederung in den Betrieb keine Einstellung, wohl aber die Beschäftigung von Rote-Kreuz-Krankenpflegeschülerinnen (BAG-Urteil) und Studenten im Betriebspraktikum."

Falls nicht, bitte diesen Beitrag ignorieren ;-)

A
Angi1

25.02.2008 um 13:55 Uhr

Hallo Garnixwisser,

der BR hat nach § 99 BetrVG ein MBR.

MfG Angi1

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