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Schichtsytem; der AG möchte von heute auf morgen wieder auf 3 Schichtsystem umstellem - was tun?

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lighterkek
Jan 2018 bearbeitet

hallo erstmal

wir sind ein 3 köpfiges gremium mit 50 mitarbeiter, unsere produktionsmitarbeiter arbeiten in 3schichtsystem laut arbeitsvertrag, seit 2 monaten arbeiten die aber nur noch in 2 schichtsystem wegen materialmangel, der ag möchte nun von heute auf morgen das es wieder auf 3 schichtsystem produziert wird, muss er uns nicht rechtzeitig informieren, darf er das einfach so, was können wir tun, er muss uns doch erstmal anhören. sollen trotzdem die produktionsmitarbeiter erstmal in die 3 schicht, bis wir das geklärt haben. danke im vorraus

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Community-Antworten (4)

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DonJohnson

23.02.2008 um 20:47 Uhr

oh sorry. Wie du siehst, da keiner geantwortet hat, denkt jeder ist ein Fake! Auf die Frag zu antworten ist selbst mir eigentlich zu doof! MBR na §87 BetrVG, nein, nicht arbeiten lassen - einstweilige Verfügung! Wie es sich anhört, seid ihr nciht gewerkschaftlich organisiert und unterliegt auch keinem TV.

P
pirat

23.02.2008 um 21:23 Uhr

@lighterkek ich denke nicht jedermann ....muss er uns nicht rechtzeitig informieren,.....natürlich müßte er den Betriebsrat 4 Tage im Voraus informieren! Material ist anscheinend wieder da...

Der BR ist bei Schichtwechseln zu beteiligen, sonst ist die neue Schichteinteilung unwirksam (29.9.2004, 5 AZR 559/03)BAG hier zu finden, was er müßte... http://www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/personalmanagement/praxistipp_15941.html

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meduni

25.02.2008 um 01:01 Uhr

habt ihr eigenlich nie eine BR seminar besucht?

M
meduni

25.02.2008 um 01:04 Uhr

Der Arbeitgeber muss den BR über diese Veränderung anhören, tut er das nicht, hat er die Mitbestimmung des BR missachtet §87 BetrVG. Ich hoffe ihr habt ein guten Anwalt. Den solltet ihr einschalten damit eine einstweilige Verfügung erreicht wird. Wenn der Arbeitgeber das erreichen will wird er dann die Einigungsstelle rufen um mit euch eine Lösung zu suchen und ein Betriebsvereinbarung muss her. Ich würde bei solchen Verstößen immer klagen damit ihr einen Titel erreicht, den bei wiederholten Fall wird es teuer für den Arbeitgeber. er muss eure Mitbestimmungsrechte respektieren, tut er das nicht müsst ihr ihn erziehen oder gerichtlich das immer regeln, anders geht nicht.

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