Erstellt am 20.02.2008 um 22:32 Uhr von pirat
@Praetorianer
fast...ihr braucht noch 11 KollegenInnen....
In Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden (§§ 106-110 BetrVG). Dieser ist vom Arbeitgeber insbesondere zu folgenden wirtschaftlichen Angelegenheiten rechtzeitig und umfassend zu unterrichten (§ 106 Absatz 3 BetrVG):
näheres hier....
http://www.betriebsrat-aktuell.de/wa_info.htm