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Darf BR mit Einstellungsmeldung hausieren gehen?

B
bretra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wie ist Eure Meinung bezüglich diesen sachverhaltes:

Der AG stellt nach §99 einen Antrag zwecks Einstellung eines schon mal in unserer Firma beschäftigten Vorgesetzten/Gruppenleiters. Einige BR-Mitglieder sind einige Tage vor der anberaumten BR-Sitzung durch unsere Firma gehechelt & haben u. a. den Mitarbeitern der Abteilung mitgeteilt, dass der besagte Gruppenleiter sich beworben hat & der AG beabsichtigt diese Person wieder einzustellen.

Darf das der BR rechtlich gesehen überhaupt machen, verstößt das nicht gegen Gesetze, Datenschutz oder dergleichen. Unser Vorsitzende meinte, die Gewerkschaft sähe da keine Probleme, denn der BR müsse ja den Betriebsfrieden wahren??

Ich hab schon gegoogelt, aber zu diesem Thema hab ich nichts gefunden.

Danke im Voraus, bretra

4.45005

Community-Antworten (5)

R
royigel4

20.02.2008 um 08:57 Uhr

Ist dieser Gruppenleiter so schlecht zu den Leuten im Betrieb, wie ich annehme ? Dann kann man diese Nachfragen des BR durchaus verstehen...

Warum ist dieser Gruppenleiter denn vorher eigentlich ausgeschieden ?

A
Angi1

20.02.2008 um 10:29 Uhr

Hallo Breta,

im § 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG steht nur: " Die Mitglieder des Betriebsrates sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der persönlichen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekannt gewordene persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend."

MfG Angi1

S
SSGG

20.02.2008 um 10:46 Uhr

Moin bretra,

ich sehe dies nicht als Hausieren an, sondern eine Möglichkeit, konkrete Gründe für eine mögliche Zustimmungsverweigerung zu finden und explizit darstellen zu können.

B
bretra

20.02.2008 um 17:02 Uhr

Hallo,

der Schichtführer ist ausgeschieden weil er sich beruflich verändern wollte, dies aber nicht das richtige wahr.

Gruß, bretra

P
paula

20.02.2008 um 22:30 Uhr

@SSGG

... das geht sicher auch ganz ganz anders und viel diskreter!

Ich würde mir eher mal über die von Angi1 zitierte Vorschrift Gedanken machen ... Ggf. bekommt der BR wegen eines solchen Verhaltens noch Ärger

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