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Betriebsrat vorzeitig neu wählen - Was können wir als MA tun?

N
Nirak
Jan 2018 bearbeitet

Viele MA möchten den bestehenden Betriebsrat abwählen,da sie der Meinung sind es passiert nichts und wenn dann zu unseren ungunsten.Betriebsratsmitglieder haben schon vor einem Jahr Mobbing gegen den Vorsitzenden getätigt und ihm seines Postens entheben wollen,nur er hatte das Spiel durchschaut und hat sein Amt weiter gegeben und nun geht es drunter und drüber. Was können wir als MA tun?

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Community-Antworten (5)

D
DonJohnson

18.02.2008 um 23:45 Uhr

Hallo Nirak. Schade, dass es bei euch so läuft, aber allen ernstes, läuft es irgendwo anders? Wir BRM machen doch eh ncihts als Kaffee trinken und rauchen Kuchen essen, nciht zu vergessen die vielen Kaffeeklatsch Runden. Ach ja und die Seminare, auf Kosten vom Chef sich durchfressen und durchsaufen! Ich weiß nciht, was für eine Arbeit ihr macht, aber ich behaupte, dass unser Gremium sich wirklich den Arsch aufreißt - dennoch kommen solche Töne auch aus unserer Belegschaft. Ich denke, dass liegt an schlechter Öffentlichkeitsarbeit und wir sind dabei das zu ändern. Wenn dich also die MA fragen, wie sie euch absetzen könnt, dann sagt es ihnen doch! Solange ihr vernünftig arbeitet, kann euch doch eh keiner was - diehe §23 BetrVG. Sollte es jedoch so sein, dass ihr wirklich eure Pflichten verletzt - na dann tut es mir leid, dann würde ich euch auch absetzen wollen. Wenn ihr euch ncihts habt zu schulden kommen lassen, geht offensiv mit der Situation um.

P
pirat

18.02.2008 um 23:52 Uhr

@DJ hallo Nirak ist ein unzufriedener MA!

D
DonJohnson

18.02.2008 um 23:57 Uhr

Ja, mag sein, die Regularien sind die gleichen. 25 % der wahlberechtigten MA müssen beim Arbeitsgericht grobe Verstöße des Gremiums anklagen, oder der AG macht es, oder die GEW! Wieso es im Gremium so läuft, und er das genau weiß, das entziehtsich meiner Verständnis - aber egal!

DAH
Der alte Heini

19.02.2008 um 01:25 Uhr

Don Johonsen grobe Verstöße reichen nicht für eine erfolgreiches Amtsenthebungsverfahren, da müssen schon stärkere Geschütze aufgefahren werden. Es heist nicht umsonst in § 23 Abs.1 BetrVG: .........Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Das ist ein ganz anderes Kaliber.

Nirak welche Ergebnisse soll den ein BR erzielen, der schon über ein Jahr ein Mitglied mobbt. Da werden wohl auch noch andere unschöne Sachen laufen. Das zeigt doch die charakterliche Leistungsmöglichkeiten der Betriebsratsmitglieder.

Ah ja, einer wird sich bestimmt über die Situation freuen und das ist der Arbeitgeber. Die lieben nämlich Betriebsräte die sich mit sich selbst beschäftigen.

K
Kölner

19.02.2008 um 11:20 Uhr

@Der alte Heini Okay, es war 0:25h als Du Deine Nachricht gepostet hast. Aber ich verstehe den Unterschied in Deinen Ausführungen an Don Johnson zwischen "groben Verstößen gegen" und "grober Verletzung der" gesetzlichen Pflichten nicht. Hilfe? Danke!

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