Erstellt am 18.02.2008 um 22:45 Uhr von DonJohnson
Hallo Nirak. Schade, dass es bei euch so läuft, aber allen ernstes, läuft es irgendwo anders? Wir BRM machen doch eh ncihts als Kaffee trinken und rauchen Kuchen essen, nciht zu vergessen die vielen Kaffeeklatsch Runden. Ach ja und die Seminare, auf Kosten vom Chef sich durchfressen und durchsaufen! Ich weiß nciht, was für eine Arbeit ihr macht, aber ich behaupte, dass unser Gremium sich wirklich den Arsch aufreißt - dennoch kommen solche Töne auch aus unserer Belegschaft. Ich denke, dass liegt an schlechter Öffentlichkeitsarbeit und wir sind dabei das zu ändern.
Wenn dich also die MA fragen, wie sie euch absetzen könnt, dann sagt es ihnen doch! Solange ihr vernünftig arbeitet, kann euch doch eh keiner was - diehe §23 BetrVG. Sollte es jedoch so sein, dass ihr wirklich eure Pflichten verletzt - na dann tut es mir leid, dann würde ich euch auch absetzen wollen. Wenn ihr euch ncihts habt zu schulden kommen lassen, geht offensiv mit der Situation um.
Erstellt am 18.02.2008 um 22:52 Uhr von pirat
@DJ
*hallo* Nirak ist ein unzufriedener MA!
Erstellt am 18.02.2008 um 22:57 Uhr von DonJohnson
Ja, mag sein, die Regularien sind die gleichen. 25 % der wahlberechtigten MA müssen beim Arbeitsgericht grobe Verstöße des Gremiums anklagen, oder der AG macht es, oder die GEW!
Wieso es im Gremium so läuft, und er das genau weiß, das entziehtsich meiner Verständnis - aber egal!
Erstellt am 19.02.2008 um 00:25 Uhr von Der alte Heini
Don Johonsen
grobe Verstöße reichen nicht für eine erfolgreiches
Amtsenthebungsverfahren, da müssen schon stärkere
Geschütze aufgefahren werden.
Es heist nicht umsonst in § 23 Abs.1 BetrVG:
.........Auflösung des Betriebsrats wegen grober
Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
Das ist ein ganz anderes Kaliber.
Nirak
welche Ergebnisse soll den ein BR erzielen, der schon über ein Jahr ein Mitglied mobbt.
Da werden wohl auch noch andere unschöne Sachen laufen.
Das zeigt doch die charakterliche Leistungsmöglichkeiten
der Betriebsratsmitglieder.
Ah ja, einer wird sich bestimmt über die Situation freuen und das ist der Arbeitgeber.
Die lieben nämlich Betriebsräte die sich mit sich selbst beschäftigen.
Erstellt am 19.02.2008 um 10:20 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Okay, es war 0:25h als Du Deine Nachricht gepostet hast.
Aber ich verstehe den Unterschied in Deinen Ausführungen an Don Johnson zwischen "groben Verstößen gegen" und "grober Verletzung der" gesetzlichen Pflichten nicht.
Hilfe? Danke!