Eigenmächtigkeiten als "normales" Mitglied des BR - z.B. abmelden muss dies immer über den BRV laufen?
Hallo Allerseits!
Ich bin zum zweiten Mal, obwohl MDB, aber nicht dessen Vorsitzender, eigenmächtig an die Geschäftsleitung herangetreten, ohne zuvor den Vorsitzenden zu informieren. Das hatte aber auch Gründe, auf die hier näher einzugehen, den Rahmen sprengen würde.
Generell gefragt: Können mir daraus Nachteile rechtlicher Art entstehen? Die GL ist wohl kaum dazu prädestiniert dafür, mich über "korrekte Betriebsratsarbeit" zu belehren oder?
Thema Abmeldung beim Vorgesetzten: Dies regelt üblicherweise der Vorsitzende, bei BR-Sitzungen etc. Ich für mich, so ich z. B. irgendeinem MA als Zeugenschaft bei einem Gespräch o. a. dienen soll, kann mich dann auch jeweils für mich bei GL bzw. dem nächsten Vorgesetzten abmelden, bin ich da ebenfalls richtig oder muss dies immer über den BRV laufen? Vielleicht gehörts ja auch nur zum "guten Ton" und ist rechtlich nicht genau fixiert, wie so vieles?
Danke im voraus!
ohbonsai
Community-Antworten (14)
13.02.2008 um 20:27 Uhr
normalerweise meldet man sich selbst ab (beim vorgesetzen). ort und voraussichtliche dauer angeben, fertig.
allerdings als br ein gespräch mit der gl zu führen ohne sich vorab mit dem gremium besprochen zu haben finde ich... hm... schädlich.
13.02.2008 um 21:45 Uhr
Jedes Betriebsratsmitglied entscheidet für sich ob es notwendig ist sich für seine Betriebsratsarbeit freizustellen. Dabei bedarf es keine Genehmigung vom Arbeitgeber, einem Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder dem Betriebsratsvorsitzenden. Das BetrVG räumt der Betriebsratsarbeit Vorrang vor den beruflichen Pflichten ein. Das Betriebsratsmitglied hat gem. §37 Abs.2 BetrVG Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung für erforderliche Betriebsratsarbeit. Dabei gibt es keine Obergrenze. Das Betriebsratsmitglied muss sich lediglich beim unmittelbaren Vorgesetzten abmelden, bevor es den Arbeitsplatz verlässt. Die Abmeldung kann in jeder Form erfolgen zB schriftlich oder mündlich. Laut Bundesarbeitsgericht reicht die Mitteilung des Betriebsratsmitglieds, dass es zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben den Arbeitsplatz verlässt. Des Weiteren sind Ort und voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit anzugeben. Weitere Angaben über Anlass oder Art der Tätigkeit sind nicht erforderlich. Lt. BAG hat die Abmeldepflicht dem Arbeitgeber gegenüber hat nicht als Mittel der Kontrolle zu dienen, sondern hat vielmehr den Zweck, dem AG entsprechend die Möglichkeit zu geben die Abwesenheit zu organisieren um Störungen im Arbeitsablauf zu vermeiden.
Jedes BR Mitglied hat das Recht auf seine EIGENE Betriebsratsarbeit. Dafür bedarf es weder die Zustimmung oder gar den Beschluss des Gremiums. Das gilt auch wenn der Betriebsrat mit dem Inhalt dieser Betriebsratsarbeit nicht einverstanden ist. Dazu gehört auch die Kommunikation außerhalb des BR mit den Kollegen oder auch mit dem Arbeitgeber. Das BR Mitgl ist nicht verpflichtet die Ansichten des Gremiums zu teilen, sondern kann seine Meinung gegenüber Anderen vertreten. Das BR Mitgl. ist nicht dem BR verpflichtet sondern nur seinem Gewissen. Das BR Mitglied ist in keinster weise Verpflichtet, dem Gremium Betriebsrat Auskunft über seine Betriebsratsarbeit bzw. über die Kommunikation mit anderen Kollegen im Betrieb zu geben. Selbstverständlich muss der Kollege die Vorgaben der Gesetze beachten. Hat er dies getan, ist dem BR Kollegen nichts vorzuwerfen.
13.02.2008 um 22:40 Uhr
@alter Heini sprichst immer wieder schön die gleichen Worte; muß dir echt viel daran liegen; 1. Absatz - absolut o.k.; 2. Absatz : stelle mir das ganz toll vor, wenn alle BRM ihr eigenes Ding machen-so jeder für sich, wie und was er gerade denkt, was opportun sein könnte; da braucht's doch eigentliche keine Sitzungen, Beratungen etc. mehr; und Spaltpilze haben Hauptsaison; im Gremium kann und soll jedes BRM seine Meinung haben, äußern, vertreten und entsprechend abstimmen; aaaber...gegenüber dem AG ist der BRV auskunftsberechtigt und vertritt die Beschlüsse des BR; der BR hat als Gremium die Interessen der AN zu vertreten und nur Einigkeit macht stark; vielleicht ist es gerade das Problem einiger BRM hier im Forum, dass sie einfach ihr eigenes Ding machen und oft ohne angemessene Kenntnisse;
13.02.2008 um 22:46 Uhr
schön gesagt, uhu.
13.02.2008 um 22:53 Uhr
uhu was Du denkst und meinst ist unerheblich. Wichtig sind die gesetzlichen Voraussetzungen. Und wenn ein undemokratischer Betriebsratskönig damit nicht klar kommt, ist das sein Problem.
Wenn ich immer schön die gleichen Worte "spreche", dann aus dem Grund, dass der Fakt so ist und es keine anderen Worte bedarf.
Vielleicht solltest Du dir eine andere Anschauung über die Betriebsratsarbeit zulegen, das würde Dir helfen einiges besser zu verstehen.
13.02.2008 um 22:57 Uhr
betriebliche trübung, uhu, was haltet Ihr denn davon ohbonsai mit einer kompetenten Antwort weiterzuhelfen. Das fehlt nämlich noch von Euch.
13.02.2008 um 23:05 Uhr
alter Heini hey, habe ich dich erwischt?
13.02.2008 um 23:39 Uhr
uhu wo bleibt deine kompetente Antwort um ohbonsai seine Frage zu beantworten.
Du hast mich nicht erwischt, ich finde nur deine geistigen Ergüsse in einem Forum überflüssig, da sie keinem helfen und nur der Selbstdarstellung dienen.
14.02.2008 um 00:00 Uhr
@Der alte Heini
Anachronismus hilft hier wenig.... die ewige Diskurs ist ermüdent... Fakten, können auch hinderlich sein. Es geht hier nicht um Betriebsratskönige, sondern um zwischenmenschliche (BR)Spielregeln die praktikabel sind und geschlossene Einheit demonstrieren! Wie betriebliche trübung und Uhu, bin ich der gleichen Meinung.... Es muß einen Leader geben um das Spiel zu gewinnen, denn das Ziel ist für alle das Gleiche ...zu gewinnen!
@ohbonsai @1 solltest du dir zu eigen machen!
14.02.2008 um 00:32 Uhr
Heini stellt doch erst einmal einen Rahmen dar. Wie die Zusammenarbeit im Gremium läuft und ob man Geschlossenheit demonstriert ergiebt sich aus dem Einzelfall. Sicherlich hat es seine Vorteile wenn man mit einer Stimme spricht. Trotzdem kann man es keinem BR verbieten seine eigene Meinung zu vertreten und ggf. auch aus dem Konzert auszuscheren. Das ist auch Demokratie. Ggf. demonstriert dies sogar eine besondere menschliche Größe. Daher finde ich hier Angriffe auf diese Meinung völlig deplaziert.
14.02.2008 um 16:14 Uhr
Heini, Du triffst den Nagel auf den Kopf. Mach weiter so. Frenny
14.02.2008 um 23:40 Uhr
trotzdem: hier muss mehr beachtet werden als das, was rein rechtlich möglich ist.
es geht darum, was sinnvoll ist. und dazu hat d.a.h. nichts gesagt, leider nur brm, die sich auf einem alleingang befinden, dabei auch noch bestätigt.
15.02.2008 um 18:26 Uhr
Hallo nochmal,
okay, ich danke Euch zumindest allen für Eure Antworten! Ich denke, ich kann damit auf jeden Fall was anfangen. Letztlich muss ja jeder "seinen Weg" finden, den er für angemessen und richtig hält, die Gesetzmäßigkeiten natürlich immer beachtend! Mir ist bei alledem vor allen Dingen wichtig, dass ich mich noch im Spiegel betrachten kann! Das ist das Entscheidende, woran ich in erster Linie mein Tun festmache.
Grüße ohbonsai
15.02.2008 um 18:38 Uhr
betriebliche trübung Hier muss nicht mehr beachtet werden was rein rechtlich möglich ist!! Was beachtet und auch geachtet werden muss, ist das Recht.
Und so wie ohbonsai schreibt, dass jeder seinen Weg finden muss, ist eine vernünfige Einstellung. Auch wenn es einige Kollegen des BR gerne anders hätten.
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