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Ordentliche Betriebsratssitzungen - neben der Betriebsrätin (einköpfiger BR) auch das 1. Ersatzmitglied?

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Tjaden
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb (Tierheim 10 Mitarbeiter) ist ein Betriebsrat installiert worden. Es gibt also nur ein einziges Mitglied, welches dann auch Betreibsratvorsitzende ist. Daneben sind einge Stellvertreter gewählt worden. Die ordentlichen Sitzungen des BR finden wöchentlich statt. Ist das nicht etwas übertrieben ? An den Sitzungen nimmt immer neben der Betriebsrätin auch das 1. Ersatzmitglied teilt. Ist das bei ordentlichen Sitzungen korrekt ? Bei außerordenlichen ist das sicherlich in Ordnung.

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Community-Antworten (1)

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Mona-Lisa

13.02.2008 um 16:43 Uhr

@Tjaden, einköpfiger BR - soweit bei eurer AN Anzahl korrekt. Jede Woche eine Sitzung - wenn jede Menge Probleme anstehen auch noch korrekt. Aber dass ein Ersatzmitglied in schöner Regelmässigkeit mit an den Sitzungen teilnimmt ist schlicht und einfach gesetzeswidrig......... BR-Sitzungen unterliegen der Nichtöffentlichkeit und ein Ersatzmitglied rückt lt. BetrVG für ein verhindertes BR-Mitglied nach! Verhindert ist eure BRV ja nicht......... Mag bei einem einköpfigen Betriebsrat alles ein wenig schwieriger sein, entbindet das aber noch lange nicht die Vorschriften. Wenn's ganz dumm läuft und euer AG ein ganz schlauer ist, kann er Beschlüsse, die in den Sitzungen gefasst wurden, kurz und bündig über den Haufen werfen! Denn die sind nicht mal das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurden.

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