Erstellt am 12.02.2008 um 10:26 Uhr von Sternburg
Nein, die Reihenfolge der Nachrücker ist gesetzlich festgeschrieben, ebenso die Anzahl der BR-Mitglieder.
Eine extra Schreibkraft kommt bei einem fünfer BR wohl auch eher nicht in Frage.
Wie wäre es, das BR-Mitglied, welches dann die Schreibarbeit übernehmen soll, auf eine Schulung zu schicken? Die Notwendigkeit dürfte bei Euch ja gegeben sein.
Erstellt am 12.02.2008 um 10:26 Uhr von w-j-l
Das gibt es in vielen Betriebsräten, dass Schriftführer an den Sitzungen teilnehmen, dann aber eben nicht als BR-Mitglied (hinzugewählt), sondern per Beschluss zum Schriftführer bestellt. Der hat dann auch nicht den Sonderkündigungsschutz, solange er nicht regulär als Nachrücker teilnimmt.
sternburg,
wenn es aber sachlich erforderlich ist?
Erstellt am 12.02.2008 um 10:40 Uhr von Mona-Lisa
@Heidi,
mich irritiert am meisten, dass die Frage von einer Betriebsratsvorsitzenden kommt.....
Wer nachrückt, ist im Betriebsverfassungsgesetz klar geregelt und kann auch wegen fehlender PC-Kenntnisse nicht verbogen werden.
Auch sehe ich keinen Grund, bei einem 5er Gremium an eine Schreibkraft zu denken!
Die einfachsten Grundbegriffe kann man (wenn man will!) sehr schnell lernen... :-)
Erstellt am 12.02.2008 um 10:42 Uhr von Sternburg
Mein Fitting sagt dazu nur: "Allerdings ist die Hinzuziehung einer Schreibkraft _zur_Unterstützung_des_Schriftführers_ zulässig."
Warum soll man nicht den Schriftführer selbst fit machen?
Erstellt am 12.02.2008 um 10:52 Uhr von w-j-l
Meinetwegen Sternburg,
dann nenne ich es eben nicht Schriftführer, sondern Schreibkraft.
Erstellt am 12.02.2008 um 22:20 Uhr von Der alte Heini
Die Ersatzmitglieder rücken entsprechend dem Wahlergebnis in den BR nach.
Wurde vom BR ein anderes BR Mitglied in den BR aufgenommen, ist der BR nicht ordentlich besetzt und jegliche Beschlüsse wären anfechtbar.
Es gibt keinerlei Gründe von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen.
Für genanntes Problem gibt es diverse Seminare, die auf Beschluß des BR besucht werden könnten.