Erstellt am 11.02.2008 um 08:41 Uhr von Mona-Lisa
@ka-22,
ich hoffe nicht, dass das der Hauptgrund für deine Kandidatur ist....... :-)
Bis zur nächsten Wahl (wäre dann 2010) und ein Jahr danach bist du kündigungsgeschützt - mal grundsätzlich gesagt.
Bist du nach der Wahl dann "nur" Ersatzmitglied, hast du 1 Jahr Kündigungsschutz, der sich mit jeder Sitzung erneuert, in der du ein verhindertes BR-Mitglied vertrittst.
Schau mal in das KSchG § 15 rein!
Erstellt am 11.02.2008 um 09:50 Uhr von ka-22
@Mona-Lisa
Danke für die Antwort!
Es soll nicht den falschen Eindruck erwecken das dies der Grund für meine Kandidatur sei!
Allerdings möchte ich im Vorfeld über meine kompletten Rechten und Pflichten informiert sein.
Und da das Thema "Kündigungsschutz des BR" am Wochenende aufkam, war dies der letzte Erklärungsbedürftige Punkt.
Sie haben mir sehr geholfen! Vielen Dank!
Erstellt am 11.02.2008 um 11:37 Uhr von packer
Moin Mona,
also wenn ich das richtig sehen, dann könnte deine Angabe mit dem jahr 2010 etwas zu hoch gegriffen sein. Regulär wird dieses Jahr nicht gewählt. Haben sie bereits einen BR der mindestens ein jahr im Amt ist, dann wird schon 2008 wieder neu gewählt.... oder hab ich da was falsch gelesen?
Gruß vom packer