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Kündigungsschutz Betriebsrat?

K
ka-22
Jan 2018 bearbeitet

Ich möchte mich zur Betriebsratswahl aufstellen lassen. Ist es nach wie vor richtig, dass ein Betriebsratsmitgleid einen besonderen Kündigungsschutz genießt?!? Wenn ja wie sieht der genau aus?

Danke im Voraus für die Antwort!

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

11.02.2008 um 09:41 Uhr

@ka-22, ich hoffe nicht, dass das der Hauptgrund für deine Kandidatur ist....... :-) Bis zur nächsten Wahl (wäre dann 2010) und ein Jahr danach bist du kündigungsgeschützt - mal grundsätzlich gesagt. Bist du nach der Wahl dann "nur" Ersatzmitglied, hast du 1 Jahr Kündigungsschutz, der sich mit jeder Sitzung erneuert, in der du ein verhindertes BR-Mitglied vertrittst. Schau mal in das KSchG § 15 rein!

K
ka-22

11.02.2008 um 10:50 Uhr

@Mona-Lisa Danke für die Antwort! Es soll nicht den falschen Eindruck erwecken das dies der Grund für meine Kandidatur sei! Allerdings möchte ich im Vorfeld über meine kompletten Rechten und Pflichten informiert sein. Und da das Thema "Kündigungsschutz des BR" am Wochenende aufkam, war dies der letzte Erklärungsbedürftige Punkt.

Sie haben mir sehr geholfen! Vielen Dank!

P
packer

11.02.2008 um 12:37 Uhr

Moin Mona,

also wenn ich das richtig sehen, dann könnte deine Angabe mit dem jahr 2010 etwas zu hoch gegriffen sein. Regulär wird dieses Jahr nicht gewählt. Haben sie bereits einen BR der mindestens ein jahr im Amt ist, dann wird schon 2008 wieder neu gewählt.... oder hab ich da was falsch gelesen?

Gruß vom packer

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