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Betriebsrat-Wahlperiode - wie lange in unserem Fall?

O
oezoemer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir haben am 04.03.08 neue Betriebswahlen, weil uns seit 01.07.07 eine andere Firma gekauft hat.

Für wie lange wird jetzt Betriebsrat gewählt, für 4 Jahren oder bis 2010, weil normale Betribsratswahlen 2010 stattfindet?

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

11.02.2008 um 09:18 Uhr

@oezoemer, ein neues Spiel - ein neues Glück! Ihr "dürft" im Frühjahr 2010 wieder neu wählen, da dann euer BR bereits länger als ein Jahr im Amt ist.
§ 21 BetrVG DKK III. Ende der Amtszeit, RN. 20a

B
bitawie19

11.02.2008 um 09:21 Uhr

Hallo Neuwahlen also 2010 wie MonaLisa schon schrieb BetrVG § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

  1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
  2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
  3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
  4. die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
  5. der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
  6. im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht. (3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

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