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Hilfe noch ungeschulter Betriebsrat weiss nicht weiter - was tun wenn Beteiligungsrechte z.B. bei Einstellungen ständig missachtet werden?

M
Müllerchen
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, wir sind ein noch nicht "alter" Betriebsrat, Schulungen sind erst dieses Jahr vorgesehen, wir versuchen uns so gut wie möglich zu informieren. Die Geschäftsleitung denkt nun - trotz Betriebsrat - geht alles so weiter wie bisher und wir schauen manchmal dumm, da wir was anderes lesen als man uns Glauben machen will. Stellenausschreibungen werden irgendwo in einer großen Frankfurter Zeitung gemacht, leider hat die aber keiner von uns und somit gehen die an uns vorbei. Dann liefen da auf einmal mehrere "Neue" rum, eingestellt - Betriebsrat keine Ahnung davon. Darauf haben wir uns in einem Gespräch beschwert, jetzt bekommen wir einen Zettel, darauf steht Name, als was eingestellt, wann Arbeitsbeginn, ach ja und ein Feld zum Ankreuzen ob befristet oder nicht, bloss ist nichts angekreuzt und fertig, dass ist die ganz Information die wir zu einer Einstellung bekommen - Hilfe - was können wir alles fordern und nach welchem Gesetz. §99 haben wir schon rauf und runter gelesen, hier steht vor einer geplanten Einstellung und die Bewerbungsunterlagen. Bewerbungsunterlagen od. anderes gäbe es nicht, persönliches Vorstellungsgespräch , wie sollen wir denn beweisen dass das wohl nicht stimmt. Und vor einem Einstellungtermin z.B. heute Schreiben vorgelegt - Einstellung am 18.02. wäre a u s r e i c h e n d lt. Geschäftsleitung und die aufgeführten Daten ebenfalls. Wer kennt sich hierin richtig aus und kann weiterhelfen ?

4.66202

Community-Antworten (2)

K
klinik

30.01.2008 um 11:23 Uhr

@müllerchen

da Ihr noch sehr neu seit, ruft einen guten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzu (§40 BetrVG -allgemeine Kosten der BR-Arbeit). Wenn in eurer Firma so viel schief läuft, lasst Euch von Ihm beraten zu den Grundkegenden Dingen er erklärt Euch auch wie die Sache mit der Kostenregelung läuft. Scheut Euch nicht zu sagen dass Ihr erst "neu" seit. Man kann am Anfang nicht alles wissen, woher auch. Das BetrVG gibt Euch viele Mittel in die Hand. Wenn Ihr gewerkschaftlich organisiert seit, nutzt auch diesen Rat. Auch dieses Forum ist oft eine Bereicherung für die tägliche Arbeit.

Viel Glück, lasst Euch nicht unterkriegen. Wenn Ihr als BR den AG machen lasst ,hat er gewonnen.

C
Coyote

30.01.2008 um 12:43 Uhr

Schreibt der GL als Erstes einen Brief, in dem ihr darauf beteht, daß alle geplanten Neueinstellungen zunächst intern auszuschreiben sind. Dann ist der AG dazu verpflichtet, zunächst intern auszuschreiben, was euch grundsätzlich etwas mehr Zeit gibt. Dann ist nach der BR grundsätlich zu allen Neueinstellungen offiziell anzuören. Erst nach Eingang dieser schriftlichen Anhörung unter Beigae ALLER notwendigen Unterlagen beginnt eine 1-wöchige Frist zu laufen, bis zu der ihr der Einstellung zustimmen oder sie auch ablehnen könnt. Hält sich der AG nicht an das BetrVG, habt ihr die Möglichkeit, arbeitsgerichtlich gegen trotzdem erfolgt Einstellungen vorzugehen. Und das geht in aller Regel sehr böse für den AG aus. Wer nicht hören will, muss halt fühlen. Die nächste Einstellung klappt dann garantiert "gefechtsmässig" !!!!

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