Nachtschwester für 2 Stationen zuständig - erlaubt?
Hallo! Wir sind eine Klinik mit 3 Stationen,wobei wir neurologisch sind und alle Stationen Patienten mit dem gleichen Krankheitsbild haben. Unsere PDL hat nun für eine Station die Nachtschwester am WE gestrichen, so dass sich jetzt 1 Schwester um 2 Stationen kümmern muss.Diese Stationen sind auf unterschiedlichen Stockwerken, die Rufanlage ist aber zusammengeschlossen. Ist das überhaupt erlaubt? Die Pflegekraft ist morgens fix und fertig.Die Streichung der Nachtschwester wurde nicht mit dem Betriebsrat abgesprochen. Bitte antwortet schnell. Es ist sehr dringend!
Community-Antworten (7)
29.01.2008 um 14:24 Uhr
3 Stationen sagt noch nichts über die Patientenzahl aus . . .
29.01.2008 um 14:32 Uhr
@wölfchen Die Kollegin von Retika ist fix und fertig! ;-)
@Retika Für mich würde sich ausschließlich nur die Frage nach § 99 BetrVG (Versetzung) stellen. Aber selbst das halte ich für kaum gegeben.
29.01.2008 um 14:48 Uhr
@ kölner, . . . ich bin jeden Tag fix und fertig, wenn ich von der Arbeit komme - leider hat sich das Arbeitspensum in den letzten Jahren vervielfacht und da hilft es auch wenig, wenn amtlicherseits festgestellt wird, dass Pflegekräfte mehr leisten müssen, als Bauarbeiter - wer fragt schon danach :-(
29.01.2008 um 14:55 Uhr
@wölfchen Also widmen wir uns dem Thema und den Seminarvorschlägen der W.A.F "würdig in der Pflege alter Menschen altern" oder "der gerontophile Arbeitsplatz für geriatrischen AN" oder "den Lebensabend genießen beim AG"...
...irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Pflegeberufe mal "aufstehen" oder "wachwerden" müssen.
29.01.2008 um 14:55 Uhr
@Retika,
wie wäre es denn, wenn Ihr die Kollegin auf die Möglichkeit einer Überlastanzeige hinweist? Ich denke, dass hier alleine aufgrund der räumlichen Gegebenheiten die Verantwortung abzulehnen ist. Natürlich muss dies dem AG aber auch so kundgetan werden....Nacht für Nacht....
Gruß ambu
29.01.2008 um 15:12 Uhr
@all altes Thema : Kosten sparen - Stellen streichen - Arbeitsverdichtung bis hin zur Gesundheitsschädigung der AN; Kölner bringts auf den Punkt... aber...der BR hätte i.R. von § 92 BetrVG seine Unterrichtungs- und Beratungsrechte einfordern können; da kann der AG mal erklären, wie er sich die Neuorganisation der Arbeitsaufgaben bei Verdoppelung der Arbeitslast für den AN konkret vorstellt;
29.01.2008 um 23:51 Uhr
danke für die Antworten.Die Nachtschwester hat die doppelte Arbeit und arbeitet am Menschen.Mir macht nicht nur die Pflegekraft Sorgen, sondern auch um die Patienten muss man sich Gedanken machen.Wenn unten jemand Hilfe braucht und man oben einen Patienten versorgt, hat unten derjenige Pech gehabt, egal, was los ist.Da muss es doch auch irgendwelche § geben.Da ich ein Frischling in der BR Arbeit bin, habe ich davon keine Ahnung.
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