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Treffen mit anderen Br Privatsache ?

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Eisfee
Aug 2019 bearbeitet

Hallo In meiner Firma gibt es drei Betriebsräte, ich würde mich gern mit den BRV der anderen Betriebsräte treffen. Gilt in diesem Fall auch §37,2?

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Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

14.08.2019 um 02:28 Uhr

§ 37(2) BetrVG gilt immer!

K
kratzbürste

14.08.2019 um 08:29 Uhr

Es gibt ja auch noch § 53 BetrVG.

S
seehas

14.08.2019 um 10:42 Uhr

Gibt es schon einen GBR? Wenn ihr plant einen solchen zu errichten gilt natürlich auch §47 BetrVG

E
Eisfee

14.08.2019 um 10:47 Uhr

§ 53 Betriebsräteversammlung, wär zu begrüßen, doch das gibts bei uns noch nicht. @ Pjöööng du meinst §37(2) gilt immer, auch in meinem Fall. Bin nur normales br- Mitglied kein brv.

E
Eisfee

14.08.2019 um 11:02 Uhr

Nein einen GBR gibts noch nicht, das ist einer der Gründe warum ich mit den anderen BRV treffen will. Unser Betriebsrat wäre verantwortlich für die Gründung eines GBR. Unser BRV hat bis jetzt erfolgreich eine GBR Gründung verhindert, jetzt machen es die beiden anderen Standorte.

C
Cyber99

14.08.2019 um 11:32 Uhr

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dann ist die Gründung des GBR ja eine Pflicht, die sich aus dem BetrVG ergibt. Folglich sind auch Beratungen dazu durch das Gesetz gedeckt. Davon abgesehen bietet,wie Pjöööng schon erwähnt hat, §37 (2) mehr als genug Gestaltungsspielraum für Treffen und Beratungstermine jedweder Art, solange diese im Rahmen der BR-Tätigkeit als erforderlich angesehen werden.

P
Pjöööng

14.08.2019 um 12:25 Uhr

Zitat (Eisfee): "@ Pjöööng du meinst §37(2) gilt immer, auch in meinem Fall. Bin nur normales br- Mitglied kein brv."

Wie gesagt: Er gilt immer! Es gibt dort keine Ausnahme!

"Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

Maßgeblich ist also die Erforderlichkeit! Die musst Du prüfen! Ist es erforderlich dass Du Dich mit den Vorsitzenden der beiden anderen Betriebsräte triffst?

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