GdB 20 angeben beim Arbeitgeber?
Hallo zusammen Soll ich jemanden raten, seinen GdB 20 beim AG anzugeben? Ohne Gleichstellung nützt das doch nicht viel.
Community-Antworten (2)
13.08.2019 um 20:34 Uhr
Du hast ja anscheinend selber Zweifel ob es Sinn macht.
14.08.2019 um 10:47 Uhr
Durch den GdB 20 ohne Gleichstellung, kommt der Kollege ja nicht in den Genuss eines besonderen Kündigungsschutzes oder von Zusatzurlaub, daher würde ich es verschweigen. Wenn sich der Kollege womöglich noch in der Probezeit befindet oder das Arbeitsverhältnis befristet ist, dann sowieso. Solange die Behinderung für die Tätigkeit keine Rolle spielt und auch der Arbeitsplatz nicht leidensgerecht gestaltet werden muss, würde ich die Behinderung nicht erwähnen.
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