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Unglaublich - die Geschäftsleitung verlangt dass durch BR Arbeit keinerlei Überstunden mehr zustande kommen dürfen?

F
Friese
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen erst mal danke für die Hilfe zu meiner letzten Frage, heute hat sich ein neues Problem in meiner Firma aufgetan, die Geschäftsleitung verlangt das durch BR Arbeit keinerlei Überstunden mehr zustande kommen dürfen, klar das diese Aufgabe teilweise in der AZ erledigt wird, es lässt sich jedoch nicht umgehen das auch Ü-stunden anfallen. Wie kann ich argumentieren um diese Forderung zu widerlegen

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Community-Antworten (5)

E
enes

17.01.2008 um 20:57 Uhr

Er muss dir keine überstunden zahlen weil du durch deine BR Tätigkeit über deine reguläre arbetszeit kommst. Er muss dir aber freizeitausgleich geben.

K
Kölner

17.01.2008 um 21:03 Uhr

@enes Aber! Mehrarbeit kann bei nicht freigestellten AN (in der Regel!) nicht durch BR-Arbeit verursacht sein, sondern durch die "andere" Arbeit! So gesehen ist der AG schon sehr im Recht!

F
Friese

17.01.2008 um 21:19 Uhr

Aber wenn die gesammte BR Arbeit in die reguläre AZ fällt entsteht für die anderen AN Mehrarbeit weil meine Arbeitskraft nicht ersetzt werden kann. Ist hier nicht der §74 Abs2 und §119 BetrVG anwendbar?

K
Kölner

17.01.2008 um 21:22 Uhr

@Friese Wessen Problem ist es denn, wenn die BR-Arbeit vorgeht und die "andere" Arbeit nicht nachgekommen werden kann?

F
Friese

17.01.2008 um 21:33 Uhr

  • schon das Problem des AG jedoch auch des AN und der Bewohner, ich arbeite in der Pflege und somit wird das Unruhen in den Abteilungen geben weil jeder MA eine eigene Stadion allein betreut

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