(Änderungs)Kündigung eines BR-Mitgliedes?
Hallo zusammen, ich bin BR-Mitglied. der ArbGeb beabsichtigt, gegen mich eine Änderungskündigung durchzusetzen, welcher ich widersprochen habe. Inzwischen hat auch der BR seine Zustimmung verweigert. Der ArbGeb will nun die fehlende Zustimmung beim Arbeitsgericht ersetzen lassen. Bin ich in diesem Verfahren definitiv Beteiligter und hört mich das Arbeitsgericht an? Muß ich mich hierbei von einem Anwalt vertreten lassen?
Community-Antworten (3)
15.01.2008 um 13:01 Uhr
Hallo Stefan 1010,
schau dir bitte mal § 2 KSchG und § 4 desselben an.
Dort steht, dass bei Änderungskündigung das Angebot unter Vorbehalt innerhalb der Kündigungsfrist spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung angenommen werden kann. Dann muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung bei Arbeitsgericht Klage auf Feststellung erhoben werden, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist. Die Stellungnahme des Betriebsrates ist beizufügen.
Dies hat nichts mit dem Verfahren des BR gegen AG zu tun.
Du mußt auf alle Fälle innerhalb der o.g. Frist selbst Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Im § 103 BetrVG Abs. 2 steht: " In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist der betroffene Arbeitnehmer Beteiligter."
MfG Angi1
15.01.2008 um 13:43 Uhr
sorry Angi1 wohl eher § 15 KüschG; es geht um ein Mitglied des BR; Kündigung ist unzulässig;
15.01.2008 um 13:53 Uhr
Ich hatte das selbe Spiel selber schonmal durch.
Also, wenn der AG das vor Gericht ersätzen lassen will, geht er vor Gericht. Du kannst erstmal abwarten was passiert. Dir kann erstmal nichts passieren, da der BR nicht zugestimmt hat. Als nächstes folgt eine Anhörung des AG vor Gericht. Wenn sich die Richter nicht einig sind und es noch offene Fragen geben sollte, dann wirst DU als Beteiligter vorgeladen. Dann nimm dir einen Rechtsanwalt der dich vertritt, es kann sein, muss aber nicht, dass du persönlich vorstellig werden musst. Du wirst angehört und dann entscheidet das Gericht ob die Ablehnung rechtens ist oder nicht. Gleichzeitg wird aber auch ein Mitglied des BR vorgeladen um Stellung zu nehmen.
Alles was in BR-Sitzungen besprochen wird wenns um deine Person geht, dann darfst du nicht mehr daran teilnehmen, § fällt mir jetzt nicht ein.
Ihr als Gremium könnt euch auch von einem Anwalt vertreten lassen, so haben wir es damals gemacht, Vollmacht ausgeschrieben und dem Anwalt übergeben, er kümmert sich dann um alles.
Im Endeffekt haben natürlich wir gewonnen ;)
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