Muss der Betriebsrat das Anliegen eines einzelnen Mitarbeiters vor der Geschäftsleitung vertreten, auch wenn er dies einstimmig nicht unterstützt bzw. für sinnvoll hält?

Zu dem betreffenden Problem haben wir letztes Jahr schon sehr viele Gespräche mit unser Geschäftsleitung geführt und stehen nun vor verhärteten Fronten und halten es nicht für sinnvolle, das Ganze nun noch mal neu aufzurollen.

Ich spreche nicht davon, gemeinsam mit dem Mitarbeiter zur Geschäftsleitung zu gehen, um Probleme zu klären, damit hätten wir ja kein Problem, aber dies möchte der Mitarbeiter nicht.


Mit freundlichen Grüßen NEC