Erstellt am 15.01.2008 um 09:02 Uhr von Angi1
Hallo NEC,
dies ist klar im § 85 Abs. 1 geregelt :
"Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtig erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken."
Also, wenn ihr die Beschwerde nicht für berechtigt erachtet, dies mit MA mitteilen und ihn auf § 84 hinweisen. Dort steht, dass jeder AN das Recht hat sich zu beschweren und einen BR hinzuziehen kann.
MfG
Angi1
Erstellt am 15.01.2008 um 11:56 Uhr von Der alte Heini
NEC
Es kommt immer darauf an, welches Problem die Beschwerde begründet.
Vielleicht ist das Problem für den Betroffenen sehr wichtig aber aus der Sicht eines nicht Betroffenen nicht so gravierend oder gar nachvollziehbar.
Der BR sollte genau prüfen wie er mit der Beschwerde umgeht. Gibt es wirklich keinen Grund diese Beschwerde weiter zu bearbeiten oder hat der BR nur Angst vor ein weiteres konsequentes vorgehen gegenüber dem Arbeitgeber, zB das Problem mit Hilfe der Einigungsstelle zu lösen??
Erstellt am 15.01.2008 um 12:13 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
"[...] das Problem mit Hilfe der Einigungsstelle zu lösen??"
In einem '§-85-BetrVG-Verfahren' wird über die Berechtigung einer Beschwerde durch die Einigungsstelle entschieden, aber nicht über eine Lösung beraten!
Erstellt am 15.01.2008 um 12:25 Uhr von Der alte Heini
Kölner
so ist es.
Bei verhärteten Fronten dürfte es sinnvoll sein, festzustellen ob die Beschwerde berechtigt ist und so abhilft geschaffen werden muss. Wird nun festgestellt, die Beschwerde ist berechtigt so hat man doch einen handfesten Grund auf Einigung zu drängen.
Es sieht ja auch so aus, dass der BR sich da etwas uneinig ist, da ja, so wie ich es der Frage entnehme der BR "dies einstimmig nicht unterstützt bzw. für sinnvoll hält".
Wie will der BR den sonst vorgehen wenn der AG sagt, ich will nicht mehr, ist doch alles nicht so tragisch, usw. Den AG verkloppen?
Vielleicht helfen ja auch die zu erwartenden Kosten, so das der AG über die Beschwerde noch einmal nachdenkt.
Erstellt am 15.01.2008 um 12:33 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Da hast Du ganz sicher eine wahre Aussage getroffen.
Alternative zum Verkloppen: Mit den Seiten der 10. Auflage DKK füttern - die 11.Auflage ist ja draussen. ;-)