Gesamtbetriebsrat
Guten Tag, zusammen,
ich arbeite in einem großen Unternehmen, welches bundesweit Shops an den Flughäfen betreibt. Die Mitarbeiter der einzelnen "Standorte" haben alle eigene Betriebsräte und es gibt einen Gesamtbetriebsrat.
Aufgrund extremer Unruhen in unserer Firma stellen sich viele die Frage, welche Funktion der Gesamtbetriebsrat nun eigentlich hat. Den Mitarbeitern in der "Zentrale" wurde mitgeteilt, dass dieser dort nicht zuständig ist. Stimmt das? muss in der Zentrale ein eigener Betriebsrat gegründet werden?
Community-Antworten (2)
31.07.2019 um 17:32 Uhr
der Gesamtbetriebsrat bildet sich aus den Betriebsräten der einzelnen Betriebe/Standorte. Er ist "zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat".
Also: Angelegenheiten, die von den einzelnen Betriebsräten nicht geregelt werden können und für die deshalb der GBR zuständig ist, werden von diesem dann auch für die betriebsratlosen Betriebe, in Eurem Fall die Zentrale, geregelt. Für Angelegenheiten, die NICHT der GBR übernehmen kann, benötigt die Zentrale einen eigenen Betriebsrat.
Gruß Enigmathika
31.07.2019 um 18:03 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort! das hilft mir schon weiter. Dann suchen wir mal das Gespräch mit dem GBR. Viele Grüße von Brave Heart
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