Zustimmung bei der einstellung von Praktikanten
In wie weit ist der Betriebsrat nach §99 BetrVG zustimmungspflichtig bei der Einstellung von Praktikanten im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit? Wie sieht es aus, wenn der Praktikant von einer anderen Firma zur Verfügung gestellt wird.
Community-Antworten (1)
11.01.2008 um 09:25 Uhr
Der BR muss nach § 99 auch beteiligt werden, wenn der AG die AN von Dritten in seinen Betriebsablauf eingliedert. (Siehe auch: Däubler, 10. Auflage, RN 38 zum § 99)
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