W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

in Mitarbeiterzeitung Gesichter überklebt - dafür Kündigung möglich?

D
dertuenn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns ergibt sich folgendes Problem. In unserem Unternehmen gibt es eine Mitarbeiterzeitung. In 5 Zeitungen wurde das Gesicht eines "unbeliebten", der GF nahen Kollegen auf einer Seite mit "normalen" kleinen Gesichtern aus anderen Zeitungen überklebt. Der unbeliebte Kollege hat sich jetzt bei GF und BR beschwert. Die GF überlegt den Kollegen der die Gesichter in den 5 Zeitungen überklebt hat (er hat es zugegeben) abzumahnen oder sogar zu entlassen. Da wir zur Zeit einen Personalüberhang haben kommt dies der GF recht. Eine Begründung hat die GF auch schon angedeutet. Mobbing und Beschädigung von Betriebseigentum (die Mitarbeiterzeitung).

Natürlich sind wir als BR mit dieser Aktion nicht einverstanden und haben versucht zwischen den Parteien zu schlichten, aber eine Kündigung für diese Aktion halten wir als völlig überzogen. Was meint Ihr? Ist eine Kündigung möglich?

Danke

4.17708

Community-Antworten (8)

W
Waschbär

10.01.2008 um 14:55 Uhr

@ Wie muss ich das nun wieder verstehen ? hierzu gab es doch schon aussagen!? wo sind die nun wieder ? Spukt das hier ?

S
see-see

10.01.2008 um 15:32 Uhr

Es spukte gestern schon....

Seehhr seltsam..........

B
Bergmann

10.01.2008 um 15:35 Uhr

Die einen sehen blaue Schwangere , die anderen halt Beiträge wo keine sind !!

Was sagt denn euer Suchtberater dazu ?? :-))

WAE
waschbär aka Estenlaub

10.01.2008 um 15:46 Uhr

Bergi.....

Ich habe keine Ahnung meine Suchtberaterin die darf mich ja nicht mehr Anrufen und nicht dichter als 100 meter am mich rantretten.

Bergi... Docpille war beim Bund , der musste dort bestimmt immer die Bundeswehr Hart Kekse Essen deshalb ist er auch immer so Ernst .-(

aber das es hier im Forum Spukt das wusste ich schon immer..... Besonders in der Nacht so gegen 12°° Mitternacht... Ich bin dann wieder bei meiner Midnightlady unter der Bettdecke , nicht das ich Angst habe ... ist nur Vorsicht .-)

DAH
Der alte Heini

10.01.2008 um 16:48 Uhr

Das hier eine Geschäftsleitung bei dieser Sachlage von Abmahnung und Kündigung spricht ist doch wohl lächerlich. Auch sollte die GL sich einmal kundig machen was den überhaupt Mobbing bedeutet, dieser Fall ist mit Sicherheit kein Mobbing. dertuenn wenn ein Mitarbeiter die Zeitung an sich nimmt, liest dann zerreist und in den Müll wirft, ist das auch Beschädigung von Betriebseigentum? Ist zwar nicht die feine Art was der Kollege gemacht hat, aber einen Strick draus drehen, nein,sehe ich nicht.

DN
Der Neue

10.01.2008 um 17:10 Uhr

Hallo! Eine Frage- fünf Antworten und nur mit einer kann man etwas anfangen. Gut gemacht alter Heini

DAH
Der alte Heini

10.01.2008 um 18:02 Uhr

Der Neue Danke, das tut gut.

B
Bergmann

10.01.2008 um 20:18 Uhr

@ Der Neue ,

unter den Blinden ist der Einäugige König !! ;-))

Ihre Antwort