Erstellt am 08.11.2017 um 12:00 Uhr von RoterFaden
Na ja, sowas ist natürlich für ein Unternehmen ein schönes Marketinginstrument.
Geht es auch um Fotos?
Ich schätze, wenn die Zeitung offiziell außer Haus geht, kann das problematisch sein.
Die MA müssten mindestens die Möglichkeit haben, eine Veröffentlichung zu untersagen.
Erstellt am 08.11.2017 um 14:26 Uhr von BRHamburg
Das seh ich etwas anders. Wenn die Fotos für die Zeitung gemacht werden, sind die Mitarbeiter auch mit der Veröffentlichung einverstanden. Ansonsten müssen der Fotografie ihrer Personen für die Zeitung untersagen. Es kann keiner verhindern das nicht Ausenstehende eine Zeitung in die Hände bekommt.
Erstellt am 08.11.2017 um 16:42 Uhr von RoterFaden
@BRHamburg:
wenn die MA das wissen - klar!
Aber oft werden MA-Fotos gemacht für den Firmenausweis, vielleicht werden die verwendet, Nelchen sprach ja z.B. von Neuvorstellungen in der Zeitung...
Erstellt am 08.11.2017 um 17:11 Uhr von BRHamburg
@ RoterFaden Wenn die Fotos für Ausweise gemacht werden dürfen sie nicht in die Zeitung. Dabei ist es egal ob diese dann nur an Mitarbeiter gehen soll oder für Kunden bestimmt ist. Nur wenn jemand vom Fotografen für die Vorstellung neuer Mitarbeiter fotografiert wird, ist der auch mit der Veröffentlichung einverstanden. Den rechtlich ist ein Bild schon veröffentlicht wenn es eine dritte Person sieht.
Erstellt am 08.11.2017 um 18:11 Uhr von celestro
"Den rechtlich ist ein Bild schon veröffentlicht wenn es eine dritte Person sieht."
Da die Fotos auf den Ausweisen von 3ten gesehen werden (muß man ja normalerweise offen tragen), sind die Bilder damit also veröffentlicht worden und können auch in die Zeitung.
Oder wie ?
Erstellt am 08.11.2017 um 22:13 Uhr von BRHamburg
Nein das ist falsch. Die Frage ist für welchen Zweck die Aufnahmen gemacht werden. Wird den Mitarbeitern z.B gesagt das die Aufnahmen auch zum Zweck gemacht werden neue Mitarbeiter vor zustellen und das dies in der Zeitung passiert. Und lassen sich die Mitarbeiter dann fotografieren, können sie sich nicht auf ihr Recht am eigenen Bild berufen. Wird ihnen aber nur gesagt die Aufnahmen würden nur für Ausweise usw gemacht, können sie einer Nutzung für andere Zwecke Wiedersprechen. Nur die Einschränkung: Die Mitarbeiterzeitung dürfen nur Mitarbeiter lesen funktioniere schon praktisch nicht. Was ist den wenn ein Mitarbeiter seine Zeitung mit nach Hause nimmt? Wer stellt da sicher das seine Familie nicht auch die Zeitung liest. Jetzt könnte man sagen es wäre ein Unterschied zwischen dem Kunden die Zeitung geben und mal die Zeitung lesen. Nur ist das wirklich so? In beiden Fällen wird das Bild einer Person einem Kreis von Personen zugänglich gemacht die das Bild nicht sehen sollen.
Erstellt am 09.11.2017 um 09:27 Uhr von Hr Peppschmier
Als AG würde ich auf jeden Fall eine Einverständniserklärung vorlegen. Würde das als BR auch vorschlagen. Ansonsten wird diskutiert werden ob man jetzt gefragt wurde oder auch nicht. Lässt sich eigentlich auch ganz gut ins Einarbeitungskonzept integrieren.