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Schwerbehindertenbeauftragter

M
Madita
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Kann ein BR Mitglied gleichzeitig Schwerbehindertenbeauftragter in einer Firma sein?

9.248015

Community-Antworten (15)

L
Lotte

05.01.2008 um 19:01 Uhr

madita, ja kann, in den Kommentierungen zum § 32 BetrVG wird die Möglichkeit des Doppelmandats bestätigt. Z.B. DKK RN 2.

W
Waschbär

06.01.2008 um 11:10 Uhr

Ja und es ist sogar sehr oft der Fall .-)

K
Kölner

06.01.2008 um 11:18 Uhr

@waschbär Was ich allerdings oftmals sehr unsinnig finde...

W
Waschbär

06.01.2008 um 11:59 Uhr

Kölner, warum? von denen ich weis das sie beide Mützen haben,sagen das es besser so ist?!

K
Kölner

06.01.2008 um 12:59 Uhr

@waschbär Zum einen... Ein BEM aus Sicht des BR ist anders, als ein BEM aus Sicht der SBV. Manche BRM's konzentrieren sich dann nur noch bedingt auf die Aufgaben eines SBV im BEM - sondern eher auf die des BR im BEM (was für ein Satz...).

Auch halte ich eine Neueinstellungen unter dem Gesichtspunkt des SGB IX als etwas 'beurteilungsschwieriger', als wenn ich 'nur BR' bin. Ausserdem halten einige BRM und SBV in Doppelfunktion mitunter die Schizophrenie Ihres Daseins nicht aus. Zudem vergeben sich einige BR's die Chance (einen nicht BR als SBV zu haben), einen unverstellteren Blick auf die ein oder andere Sache zu haben durch ein 'Nicht-BRM-aber-SBV'. Von einer Aufgabenverteilung und damit verbundenen Arbeitserleichterung wage ich noch gar nicht zu sprechen.

Zusammengefasst: Bei kleineren Betrieben mit sehr gewissenhaften SBV/BRM-Doppelmandatsträgern sehe ich wenig Probleme. Ab einer Betriebsgröße von 1.500-2.000 AN (!5%-Regelung) sehe ich sehr wohl einige selbige.

W
Waschbär

06.01.2008 um 14:04 Uhr

Kölner, Stimmt eine möglichen konflikt grade im bezug auf die aufgabe bzw den Fokus .... das würde Erklären warum wir uns in der Runde gerne mal Kappeln ... wegen Anträgen

L
Lotte

06.01.2008 um 14:43 Uhr

Als Doppelmandatsträger ist man sicher manches Mal im Konflikt zwischen den beiden Mandaten. Aber ich habe mit SBV, die kein BRM sind oder je waren die Erfahrung gemacht, dass viele rechtliche Grundlagen fehlen bezüglich des BetrVG oder TV. Das macht es manchmal schwierig, da sie dadurch oftmals leicht zu verunsichern sind.

B
baravi

07.01.2008 um 08:34 Uhr

Kann es sein, dass "Madita" nicht die gewählte Vertrauensperson der schwerbhinderten Mitarbeiter meint, sondern den gem. § 98, SGB IX, zu bestellenden "Beauftragten des Arbeitgebers" - schließlich ist die Rede von SchwerbehindertenBEAUFTRAGTER !!

W
Waschbär

07.01.2008 um 09:31 Uhr

baravi, Das würde ich lustig finden,aber das könnte uns nur madita sagen...?

M
madita

07.01.2008 um 12:58 Uhr

Madita meldet sich zu Wort: Natürlich meine ich den SBV der Schwerbehinderten AN und nicht den Beauftragten des AG... Unser Verein hat ca 120 AN und es findet sich unter diesen kein neuer SBV (der "Alte" ist nun im Vorruhestand)...daher wird diese Funktion ein BRM übernehmen, bevor es gar keinen SBV gibt. Danke für Eure Antworten und Grüße von Madita.

M
Mona-Lisa

07.01.2008 um 13:07 Uhr

@madita, woher wollt ihr wissen, dass sich nicht einer der Schwerbehinderten zur Wahl stellen würde?

I
Immie

07.01.2008 um 13:07 Uhr

@madita Ohne Wahl?

M
madita

07.01.2008 um 13:15 Uhr

...vorausgesetzt, er wird gewählt...hatte ich versäumt zu formulieren.

I
Immie

07.01.2008 um 13:19 Uhr

@madita ;-)

@Mona-Lisa 5

W
Waschbär

07.01.2008 um 14:33 Uhr

@ll, Super nun ist der Fred ja fast rund.Fehlt nur noch die Nick bedeutung .-)

Madita ist eine Abkürzung von Margaretha. Margaretha bedeutet Perle und Madita bedeutet "kleine Perle". Wunderschön, oder? Astrid Lindgrens beste Freundin hieß Madita, allerdings wurde sie Madicken genannt. Später schrieb Astrid Lindgren dann die Geschichten von Madita

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