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Probezeitverlängerung

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Willi15
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter verfügt über einen befristeten Arbeitsvertrag, seine 6-monatige Probezeit läuft im Oktober aus. In der letzten Zeit ist einigen Kollegen aufgefallen, dass er nach alkohol riecht und seiner Arbeit nur unzureichend nachgeht. Der AG möchte gemeinsam mit mir ein Gespräch führen. Zum einen soll man auf Verdacht auf die Alkoholproblematik zu sprechen kommen? Und zum anderen wie schaut es mit einer Probezeitverlängerung aus? Wie geht man in so einem Fall am geschicktesten vor?

Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

F
FH

28.08.2007 um 17:12 Uhr

Hallo Willi 15, Eine Probezeitverlängerung nach 6 Monaten ist nicht drin (§ 622 Abs. 3 BGB). Außerdem setzt nach dieser Zeit der Kündigungsschutz ein. Würde in Deinem Fall auch nicht das Problem mit dem Alkohol lösen. Habt ihr eine BV zum Thema Sucht? Ist in jedem Fall von Vorteil. Sprecht auf jeden Fall mit dem Kollegen über sein Alk - Problem. Macht ihr dies nicht so tragt ihr eine gewisse Mitschuld. Wenn er Einsicht zeigt, kann ihm geholfen werden. Vereinbart klare Regeln mit ihm. D.h. besuchen einer Suchtberatung, Alkkontrolle auf Arbeit usw. Nur so kann dem MA geholfen werden!

Viel Erfolg und den nötigen Mut, denn der gehört zweifelsohne auch dazu. F.H.

A
Angi1

29.08.2007 um 10:29 Uhr

Hallo Willi15,

da es ein befristeter AV ist, greift hier kein Kündigungsschutz. Der Vertrag läuft nach der Befristung einfach aus, wenn er nicht verlängert wird. Ein befristeter Vertrag ohne Sachgrund kann innerhalb von 2 Jahren 3 mal verlängert werden. Der Zeitrahmen der einzelnen Verlängerungen ist nicht vorgegeben. Es könnte ab Oktober auch eine Verlängerung von 3 Monaten erfolgen.

Vielleicht hilft diese Zeit dann Klarheit zu verschaffen.

MfG Angi1

F
FH

29.08.2007 um 10:44 Uhr

Hallo Angi1,

du hast ja recht, dass eine Befristung einfach ausläuft. Wenn aber im befr. Vertrag eine Probezeit vereinbart wurde, so kann auch innerhalb der Befristung, also während der Probezeit gekündigt werden. Ich bin mir allerding nicht ganz sicher, ob eine Vertragsänderung (z.b. die angefragte Probezeitverlängerung) innerhalb einer Befristung überhaupt ohne weiteres möglich ist. Das eigentliche Problem des betroffenen MA (Alkohol) ist damit, auch wenn der Vertrag ausläuft, nicht gelöst!

MfG FH

K
Kölner

29.08.2007 um 11:01 Uhr

@all Wie sieht denn die Wahrscheinlichkeit aus, dass der Kollege die Probezeit überlebt? Ich meine: Äüsserst gering! Demnach könnte ich mir die Funktion des BR eher als "harm reduction" vorstellen...

A
Angi1

29.08.2007 um 11:05 Uhr

Hallo FH,

ich habe den Beitrag so verstanden, dass das "Problem Alkohol" nur einigen MA aufgefallen ist. Hier sollte man sehr vorsichtig sein. Auch die Anfrage nach eine Verlängerung der "Probezeit" war für mich ein Vorschlag von Willi15 und nicht vom AG. Ich würde mit dem Vorgesetzten sprechen. Ansonsten war mein Vorschlag mit der 3 monatlichen Verlängerung ja dafür gedacht, etwas mehr eigene Erfahrung zu sammeln.

MfG Angi1

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