Erstellt am 09.07.2019 um 12:38 Uhr von Pjöööng
Es ist jedenfalls ein Verstoß gegen den Datenschutz. Ob es allerdings strafbar ist?
Erstellt am 09.07.2019 um 12:45 Uhr von §§Reiter
Bis zu 20.000.000 Euro fallen an bei Verstößen gegen:
•Die Grundsätze für die Verarbeitung, einschließlich der Bedingungen für die Einwilligung, gemäß den Artikeln 5, 6, 7 und 9
•Die Rechte der betroffenen Person gemäß den Artikeln 12 bis 22
•Die Übermittlung personenbezogener Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation gemäß den Artikeln 44 bis 49
•Alle Pflichten gemäß den Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten, die im Rahmen des Kapitels IX erlassen wurden
•Eine Anweisung oder eine vorübergehende oder endgültige Beschränkung oder Aussetzung der Datenübermittlung durch die Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 58 Absatz 2
•Verstoß gegen Artikel 58 Absatz 1 (Nichtgewährung des Zugangs)
•Eine Anweisung der Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 58 Absatz 2
Erstellt am 09.07.2019 um 14:31 Uhr von Kratzbürste
Ich finde, man sollte schon die Kirche im Dorf lassen.
Erstellt am 09.07.2019 um 16:11 Uhr von UdoWoe
Mein Arbeitgeber hat keine Private-Mail-Adresse von mir. Ich würde die Personalabteilung auffordern diese auch sofort zu löschen.
Bis auf die Adresse, wegen Post (Gehaltsabrechnung, Vertragsänderung, Kündigung, etc), muss keiner seine privaten Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, private Handynummer oder Festnetznummer) an den Arbeitgeber weitergeben. Wozu auch?
Selbst Kolleginnen und Kollegen untereinander brauchen dies nicht zu tun. Wir hatten mal eine Liste, die wir ganz schnell korrigiert bzw. nicht mehr allen zugänglich gemacht haben. Nur eine Vertrauensperson hat Zugang für den "wirklichen" Notfall (Kollege kam nicht zu Arbeit obwohl keine Abwesenheit bekannt war).
Erstellt am 09.07.2019 um 18:25 Uhr von paula
1. Woher hat dein AG deine Mailadresse?
2. Wenn du sie dem AG gegeben hast, zu welchem Zweck hast Du sie weitergegeben?
3. Wie wurdest Du informiert über die Datenverarbeitung des AGs?
4. zu welchem Zweck hat der AG die Adresse an den Kollegen geben?
Wahrscheinlich ist die Weitergabe nicht statthaft gewesen. Aber es kommt auf die Details an....
Erstellt am 09.07.2019 um 19:05 Uhr von Mariobetrvg
1. Die hat von mir erhalten.
2. Für Evtl. Eilige Sachen für den BR
3.überhaupt nicht
4. Weil ich meinen Widerspruch zu dessen Kündigung zurücknehmen soll.
Erstellt am 10.07.2019 um 07:22 Uhr von ExBoMa
Wenn Du ihm die Adresse für eilige Sachen für den BR gegeben hast, würde es davon abhängen, ob ein Gericht den unter 4. genannten Fall als "eilige Sache" einstuft oder nicht.
Ich glaube, mehr als "ein Sturm im Wasserglas" erreich man nicht. Ob sich da der Aufwand gegenüber dem Nutzen lohnt...? Vermutlich liegt ein Rechtsverstoß vor, aber ob der schwer ist?
Nebenbei: Aus meiner Erfahrung sind die Sachen, die für den AG eilig sind, immer Kündigungen oder "sonstige Schw..." ...negative Sachen für AN, da es hier für den AG Fristen zu beachten gibt. Ob es da vom Vorteil ist, für den AG rund um die Uhr erreichbar zu sein, bezweifle ich.
Wir haben in einer GO eine klare Vertreterregelung definiert, nach der in meiner Abwesenheit (BRV) neben meiner Stellvertretung bei deren Abwesenheit zwei weitere BRs berechtigt sind, Dokumente entgegen zu nehmen.