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Firmenübernahme duch Investoren - Müssen diese Überstunden von der neuen Firma übernommen werden?

H
Holzmichel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!Unserer Firma steht u.U. demnächst ein großer Umbruch bevor. Es finden Gespräche mit möglichen Investoren statt, da unser Betrieb seit längerer Zeit ums Überleben kämpft. Es muss also damit gerechnet werden, dass es eine Übernahme geben wird.Die meisten Beschäftigten haben noch min. 20 Tage Restulaub bis zu 60 Tagen und im Schnitt geschätzte 100 Überstunden, teilw. bis über 200 Std., die sich aus zusamengestampfter Beschäftigtenzahl ergeben haben.Nun meine Frage: Müssen diese Stunden von der neuen Firma übernommen werden bzw. wie kann der Betriebsrat reagieren, wenn seitens der neuen Unternehmensführung versucht wird, die Beschäftigten zu zwingen, darauf zu verzichten oder gar neue Arbeitsverträge zu Ungunsten der Arbeitnehmer durchzudrücken?

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Community-Antworten (3)

I
Immie

09.12.2007 um 16:38 Uhr

@holzmichel Lies bitte mal §7 Abs 3 vom Bundesurlaubsgesetz... ...und dann verrate mir, wie man an 60 Tage Resturlaub kommt:-(

A
Angi1

13.12.2007 um 13:47 Uhr

Hallo Holzmichel,

schau dir bitte mal § 613a BGB an. Dort steht dass bei Übergang eines Betriebes durch Rechtsgeschäft der neue Inhaber in alle Rechte und Pflichen aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Sind diese Rechte und Pflichten durch REchtsnormen eines Tarifvertrags oder durch Betriebsvereinbarung geregelt so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Überganges zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden.

MfG

Angi1

K
Kölner

13.12.2007 um 14:06 Uhr

@Angi1 Demnach würde ich es als potentieller Käufer zunächst auf eine Insolvenz ankommen lassen und dann zuschlagen/kaufen...

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