Hallo,

in § 11 BetrVG und den dazugehörigen Kommentaren ist geregelt, dass ein BR
auch unter der vorgeschriebenen Zahl an Mitgliedern gewählt werden kann/darf,
wenn es nicht genügend Kandiadten für die zu vergebenden BR-Mandate gibt.

Was aber, wenn Zahl der Kandidaten exakt der Zahl der BR-Mandate entspricht
oder knapp darüber liegt.

Folgende Situation: aufgrund der Betriebsgröße sind 9 BR's zu wählen. Es gibt genau
9 Kandidaten. D.h. der BR wäre von Anfang an ohne Ersatz und bei Ausfall eines Mitgliedes
(z.B. durch Versetzung, Kündigung, Amtsniederlegung, etc.) nach §13 (2) S. 2 BetrVG zu
Neuwahlen gezwungen. Diese Situation woll(t)en wir vermeiden.

Kann/darf in einem solchen Fall der Wahlvorstand festgelegn, dass aus 9 Kandidaten
ein 7er-Gremium (mit 2 Ersatzleuten) oder gar ein 5er-Gremium (mit 4 Ersatzleuten)
gewählt wird?

Danke & Gruß
MS