W.A.F. LogoSeminare

Größe des Betriebsrates - wenn zu zu wenige Kandidaten?

M
MS
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

in § 11 BetrVG und den dazugehörigen Kommentaren ist geregelt, dass ein BR auch unter der vorgeschriebenen Zahl an Mitgliedern gewählt werden kann/darf, wenn es nicht genügend Kandiadten für die zu vergebenden BR-Mandate gibt.

Was aber, wenn Zahl der Kandidaten exakt der Zahl der BR-Mandate entspricht oder knapp darüber liegt.

Folgende Situation: aufgrund der Betriebsgröße sind 9 BR's zu wählen. Es gibt genau 9 Kandidaten. D.h. der BR wäre von Anfang an ohne Ersatz und bei Ausfall eines Mitgliedes (z.B. durch Versetzung, Kündigung, Amtsniederlegung, etc.) nach §13 (2) S. 2 BetrVG zu Neuwahlen gezwungen. Diese Situation woll(t)en wir vermeiden.

Kann/darf in einem solchen Fall der Wahlvorstand festgelegn, dass aus 9 Kandidaten ein 7er-Gremium (mit 2 Ersatzleuten) oder gar ein 5er-Gremium (mit 4 Ersatzleuten) gewählt wird?

Danke & Gruß MS

5.20602

Community-Antworten (2)

F
Frosch

06.12.2007 um 13:15 Uhr

Grins, du hast doch geschrieben, du hast di Kommentierung? Natürlich nicht. Wenn neun Leute da sind musst du auch n neuner Gremium aufmachen. Dabei habt ihr doch ein Freigestelltes Mitglied. Auch dieses wollte den Vorsitz nicht übernehmen? Also kurz und gut,vorsichtshalber kleiner wählen ist nicht drin

M
MS

06.12.2007 um 13:30 Uhr

Hi frosch,

der "Däubler" schließt nicht explizit aus, dass der Wahlvorstand ein kleineres Gremium wählen lassen darf. Gut, durch den fehlenden Ausschluss kann man nicht automatisch darauf schließen, dass es geht.

Nur ist das Gesetz dann an der Stelle brüchig. Wenn ich schon bei der Wahl weiss, dass der BR sich auflöst, wenn nur ein Mitglied aus dem Gremium ausscheidet, ist das alles andere als motivierend. So weiss jedes BR-Mitglied, dass er/sie den BR stürzen kann. Wenn es dann im Gremium nicht so läuft, wie jemand das will, wird kurzerhand mit Rücktritt gedroht. Wenn ein solcher Rücktritt gleichzeitig die Auflösung des BR bedeutet, wird vom BR u.U. eingelenkt, um das Gremium aufrecht zu erhalten. Vor allem, wenn offenkundig ist, dass sich für eine erneute Wahl nicht mehr Kandidaten finden.

Und wenn schon vor der wahl (aufgrund der wenigen) kandidaten fest steht, dass jeder kandidat auch gewählt wird, ist es ein leichtes Spiel für die GF "wohlwollende" Mitarbeiter in den BR "zu entsenden", weil diese sicher gewählt werden - eine Stimme reicht ja dann ...

Gruß MS

Ihre Antwort