Erstellt am 06.12.2007 um 11:45 Uhr von Frosch
Der stellvertreter darf den Vorsitz gar nicht einfach übernehmen. Er bleibt schön stellvertreter und führt die Geschäfte fort, bis ein neuer BRV gewählt wurde. Und zwar aus eurer Mitte. Will der Stellvertreter sich ebenfalls der Wahl stellen, muss er erst als Stellvertreter zurücktreten. Lies mal im BetrVG §26 Der Stellvertreter ist und bleibt ein Stellvertreter. Nur durch Wahl wird er zum Vorsitzenden
Erstellt am 06.12.2007 um 11:49 Uhr von frosch
Hm, kann nicht editieren, deswegen so
Wieso findet sich aus Eurer Mitte niemand der den Vorsitz führen möchte? Aber die Arbeit als BR wollt ihr schon noch machen? Oder eigentlich auch eher nicht????
Erstellt am 06.12.2007 um 11:51 Uhr von MS
Hi,
danke für die Info. Habe mich da vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt. Die Rolle des Stellvertreters ist mir bewusst. es geht darum, dass er sicher nicht für die Wahl des neuen Vorsitzenden kandidieren wird und auch sonst aus dem BR keiner den Vorsitz übernehmen möchte.
Meines Erachtens sind dann Neuwahlen fällig - ist das richtig?
Gruß
MS
Erstellt am 06.12.2007 um 12:00 Uhr von frosch
Ich bin nicht sicher, ob der Gesetzgeber einen solchen Fall eingeplant hat. Prinzipiell müsstet ihr dafür als BR zurücktreten und, quasi als letzte Amtshandlung, den Wahlvorstand bestellen. Obwohl ich mir immer noch nicht darüber im klaren bin, ob das sinnvoll ist. Wenn ihr alle wieder gewählt werdet habt ihr wieder niemanden der bereit ist den Vorsitz zu führen. Was ist euer Problem dabei?
Und zum Stellvertreter, im Moment ist er ja quasi der Vorsitzende, was hindert ihn daran, dass was er jetzt tut noch 2,5 Jahre zu tun?
Erstellt am 06.12.2007 um 12:20 Uhr von MS
Hi Frosch,
genau darum geht's. Als BRV spiele ich mit dem Gedanken, den Vorsitz abzugeben. Nur ist im Gremium offenkundig niemand bereit, den Vorsitz zu übernehmen. Eine Neuwahl garantiert aber nicht, dass wir neue Kandidaten finden und zudem noch einer dabei ist, der den Vorsitz übernehmen möchte.
Wenn der Stellvertreter vertretend die Rolle des Vorstzenden übernimmt bzw. per Gesetz inne hat, dann könnte er sich ja auch gleich zur wahl des Vorsitzenden stellen. Das möchte er aber nicht. Du hattest ja schon festgestellt, dass ein Stellvertreter nicht automatisch zum BRV wird. Nur wie lange darf er als Stellvertreter den Vorsitz führen, wenn klar ist, dass der BRV (anders als bei vorübergehnder Abwesenheit, z.B. durch Krankheit) als Vorsitzender nicht mehr auftritt.
Problem: wenn der BR komplett zurück tritt, um so Neuwahlen anzusetzen, dann aber keinen Vorsitzenden findet, sammelt der BR in der Belegschaft ordentlich Minuspunkte und bei der GF erntet er sicher Hohn und Gelächter.
*** verzwickte Situation ***
Gruß
MS
Erstellt am 06.12.2007 um 12:28 Uhr von frosch
Ganz sicher sogar hast du mit dem letzten Punkt, Belegschaft und GF betreffend, recht. Gibt es denn einen bestimmten Grund für dich zurückzutreten bzw für die anderen das Amt nicht ausüben zu wollen? Bist du bei euch das Freigestellte BRM? Oder habt ihr gar auf die Freistellung verzichtet? Ich weiß gar nicht wie lange das so geht. Eigentlich müsstet ihr sofort wählen
Erstellt am 06.12.2007 um 12:28 Uhr von irgendwer
Wenn keiner von Euch den Mumm hat, den Vorsitz zu führen, so solltet Ihr vielleicht alle besser zurücktreten und euch erst gar nicht wieder zur Wahl stellen.
Hart aber herzlich!
Erstellt am 06.12.2007 um 12:44 Uhr von MS
Hallo "irgendwer",
warum glauben manche BR-Kollegen, dass es immer eine Frage des "Mumms" ist, wenn keiner den Vorsitz übernehmen möchte. Es mag auch persönliche Gründe geben. Wir sind ein rel. junger BR (Durchschnittsalter) und der Vorsitz ohne Freistellung ist schwierig. Nur kann ich es gut verstehen, dass viele nicht in die Freistellung wollen, weil sie in ihrem Job noch Erfahrungen sammeln
und sich entwickeln wollen. Gerade in der IT-Branche sind "4 Jahre aus dem Job" nicht
so einfach.
Genau das ist mein Problem. Ich fühle mich in der Freistellung nicht wohl, weil ich an meiner fachlichen Arbeit viel Spaß habe. "Nur" Betriebsrat ist mir zu wenig. Und bevor die Frage kommt, warum ich in die Freistellung gegangen bin:
1. die Idee hatte mein Teamleiter, weil in dem Bereich, in dem ich arbeite, schnelle Reaktionszeiten gefragt sind und ich durch die BR-Arbeit nicht so flexibel war.
2. manchmal muss man Dinge erst ausprobieren, um festzustellen, dass es nicht das richtige ist.
Also bitte nicht immer auf "fehlenden Mut" schließen.
Gruß
MS
Erstellt am 06.12.2007 um 12:49 Uhr von Angi1
Hallo MS,
im Fitting zu § 26 BetrVG RN 7
" Die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des mehrköpfigen BR. Nimmt der BR die Wahl nicht vor, so handelt er pflichtwidrig und kann nach § 23 wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten aufgelöst werden. Der AG kann Verhandlungen mit einem BR der keinen Vorsitzenden hat, ablehnen."
PS :
Habe jetzt erst deine neue Antwort gelesen.
Vorsitz heißt nicht gleich Freistelllung. Und ausserdem kann die Freistellung auf mehrere verteilt werden.
MfG
Angi1
Erstellt am 06.12.2007 um 13:45 Uhr von Konrad
Hallo MS
Die gesetzliche Regeln sind klar, ohne BRV keinen rechtsmäßigen bzw, handlungsfähigen BR!
Die angeführten Argumente für die berufl. Entwicklung sind verständlich, eine Freistellung
kann auch aufgeteilt werden, ja sollte in diesem Fall aufgeteilt werden.
Bestimmte Aufgabenfelder auf mehrere Köpfe verteilen.
Nichts desto trotz habt ihr einen Wählerauftrag Eurer Belegschaft und dafür auch Verantwortung.
Aus der Praxis sollte der Jenige sich zum Vorsitzenden „berufen“ fühlen, der auch das Zeug zum leiten und organisieren hat.
Erstellt am 06.12.2007 um 13:46 Uhr von MS
Hi Angi,
danke für Deine Info. Ich weiss, der Vorsitz ist nicht gleichbedeutend mit der Freistellung. Nur in meinem Fall lassen sich "normaler Job" und BR-Vorsitz nicht unter einen Hut bringen. So sitzt man
immer zwischen zwei Stühlen.
Von einer geteilten Freistellung halte ich wenig, weil das auch ein ewiges hin und her ist.
Gruß
MS
Erstellt am 06.12.2007 um 13:49 Uhr von koller
Hallo MS
ich kann das Problem nachvollziehen - BR-Arbeit UND berufliche Tätigkeit lässt sich ab einer gewissen Firmengröße nicht mehr vereinbaren. Und die meiste Arbeit bleibt nun mal bei BRV hängen.
Ist es nicht möglich, die Arbeiten im Gremium zu verteilen und die Freistellung partiell auf die verschiedenen Leute umzulegen?
So machen es wir - und eine anteilige Freistellung sollte für dich möglichsein, oder?
Gruß
koller
Erstellt am 06.12.2007 um 15:27 Uhr von Kölner
@MS
Es hat tatsächlich sehr wenig mit "Mumm" zu tun, wenn man sich eben mehr um den eigenen Job kümmern will und kann, als einen Wählerauftrag zu vertreten. Das hat eher etwas mit Moral, Motivation und Wertigkeit zu tun.
Ich vertrete durchaus auch die Meinung, dass in einem solchen Fall ein Rücktritt viel, viel logischer erscheint, als weiterhin unmotiviert/falschmotiviert eine "Interessenvertretung zu spielen" hinter der man nicht stehen kann.