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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorschriften für Mobiliar in Gesundheits- und Krankenpflegeschulen ?

G
Gert
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Krankenhaus mit angegliederter Gesundheits- und Krankenpflegeschule. Die Auszubildenden haben sich bei uns über ihre Stühle und Tische beschwert. Die Stühle sind aus Holz ohne Armlehne und mit dünnem Schaumstoff an der Sitzfläche, der Schaumstoff ist mit Kunststoff überzogen.

Nun die Frage: Gibt es Vorschriften/Richtlinien wie ein Stuhl in dem angesprochenen Bereich beschaffen sein muss ?

Ich habe das Internet stundenlang durchwühlt und habe lediglich rausbekommen, dass sie ergonomisch geformt sein müssen. Aber selbst das ist ja Ansichtssache.

Vielen Dank schon mal

Gert

6.47703

Community-Antworten (3)

K
Kölner

05.12.2007 um 18:13 Uhr

@Gert Da wird man auch nichts finden. Das kann man als tragisch oder unfair ansehen oder eben "zweckorientiert".

B
betriebsratten

06.12.2007 um 08:36 Uhr

Na so ganz richtig isses nicht.

Zum einen muss der Stuhl richtiges sitzen ermöglichen im Sinne von

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gefaehrdungsbeurteilung/checklisten_handlungsanleitun/checkliste_richtiges_sitzen.htm

Dazu kommt, z.B. bei Stühlen in Behandlungsbereichen, die fugenlose Gestaltung und die desinfizierbarkeit der Oberflächen. Auch evtl. Rollen müssen für den Untergrund geeignet sein (glatter Boden oder Teppichboden)

Ansprechpartner wäre die Sicherheitsfachkraft oder die zuständige BG

K
Kölner

06.12.2007 um 09:32 Uhr

@betriebsratten Doch so isses! Denn wir reden hier von einem Mobiliar in einer Schule!

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