Erstellt am 29.11.2007 um 17:19 Uhr von lolus2
@ Pixel,
bringt doch euren Anwalt mit !
Gruß Axel
Erstellt am 30.11.2007 um 08:23 Uhr von betriebsratten
Was hat die GL die ganze Zeit bei der BR Sitzung zu suchen?
Erstellt am 30.11.2007 um 09:45 Uhr von Rotzlöffel
@ Pixel,
Ein wenig schmunzeln muss ich schon, da diese Dinge schon im BR1-Seminar gelehrt werden. Schau dir mal den § 29 Abs. 4 an!
Die Frage ist auch, wer zu einer BR-Sitzung eingeladen hat.
Des Weiteren gehe ich davon aus, dass ihr den AG nicht während der ganzen Sitzung dort sitzen habt , sondern nur zu einem bestimmten TOP einladet.
Ihr seid doch der BR u. bestimmt damit auch, wen ihr einladen u. sprechen möchtet.
Natürlich kann der AG sich vertreten lassen. Bei dem Vertreter darf es sich aber nicht um einen Betriebsfremden handeln. Wenn er immer einen Anwalt dabei haben möchte, dann nur mit eurer Zustimmung.
Es gibt viele Themen u. Dinge, die man mit dem AG zu besprechen hat, wo ein solcher Anwalt absolut deplatziert ist.
Aus Gründen der Waffengleichheit würde ich dem AG mitteilen, dass ihr dann auch immer einen Fachanwalt dabei haben wollt. Vielleicht geht euer AG aus Unwissenheit darauf ein u. übernimmt sogar die Kosten dafür. *lol*
Also ihr lieben Kollegen/innen: Laßt euch doch nicht ins Boxhorn jagen. Seid etwas fordernder u. bestimmender, auch wenn ihr in dem Moment etwas unsicher seid.
Man kann auch erst einmal etwas behaupten - machen übrigens die AG sehr oft - und später im Detail noch klären. Viele AG sind doch absolut unwissend u. wenn ihr etwas glaubwürdig rüberbringt, "schlucken" sie es auch schon mal.
"Und jetzt wetzt mal schön eure Säbel!"
Erstellt am 30.11.2007 um 11:06 Uhr von khel
Hallo Pixel,
mich interessiert vor allem eines: geht es wirklich um die ordentlichen BR-Sitzungen im Sinne von §29 BetrVG? Oder doch um die Monatsgespräche im Sinne von §74 BetrVG? Das macht m.E. bei Deiner Frage viel aus.
Gruß
khel
Erstellt am 30.11.2007 um 11:35 Uhr von Pixel
Hier Pixel!
Erst einmal herzlichen Dank für Eure Antworten.
Es handelt sich bei den von mir angesprochenen Sitzungen um Besprechungen des BR mir der GL im Sinne des §74 BetrVG.
Sorry, hätte ich gleich erwähnen sollen!
Erstellt am 30.11.2007 um 13:05 Uhr von khel
Hallo Pixel,
wenn bei den Monatsgesprächen ein Anwalt für die GL dabei sein soll, würde ich mich entspannen, da auf Monatsgesprächen keine Beschlüsse gefasst werden.
Unabhängig davon: Rotzlöffel hat etliche nützliche Ratschläge gegeben. Davon dürfte Euch sicher der eine oder andere weiterhelfen.
Gruß
khel
Erstellt am 30.11.2007 um 14:13 Uhr von Rotzlöffel
@ Pixel,
das sieht jetzt natürlich schon etwas anders aus.
Trotzdem muß man sich die Frage stellen, was für ein Problem eure GL hat, wenn man generell sein "Liebling" dabei haben möchte.
Vielleicht seid ihr einfach zu gut für ihn!? ;-)
Eure Firma muß ja richtig Gewinn machen, wenn man sich für normale Gespräche einen Anwalt leisten kann. Hat euer AG keine bessere Verwendung?
Darüber könnt ihr ja die MA informieren. Hört man immer wieder gerne, wenn gleichzeitig bei den MA gespart wird.
Ansonsten könnt ihr ganz gelassen bleiben u. wenn ihr für euch etwas geklärt haben möchtet, ladet ihn persönlich ein, aber ohne sein Liebling.
Kollegialen Gruss
Rotzlöffel