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Abhalten von BR Sitzungen im Schichtsystem - Wie sieht es vor bzw nach den Sitzungen aus mit der Arbeitsaufnahme?

S
Speedy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !! Haben in unserem Gremium fogendes Problem ( 488 MA = 1 Freigestellter)! Die hälfte des Gremiums kommt regelmäßig zu den BR Vers, die einmal in der Woche stattfinden !! Viele dieser BR s sind aber im 4Schicht System bzw Konti Betrieb beschäftigt ! Wie sieht es vor bzw nach den Sitzungen aus mit der Arbeitsaufnahme !?? Was macht der Kollege nach der Nachtschicht ? die Sitzung startet um 9:30 und endet um 14:00 Uhr ! Was macht der Kollege der im Anschluß noch zur Mittagschicht muß ?? Wie geht man bei Freischicht mit der Wegezeit um ?? Wenn es geht nehmen die meisten Kollegen schon die Nachtschicht frei um ausgeschlafen hier zu erscheinen , aber um den Verdienstausfall kümmert sich auch niemand ?? Danke einmal wieder im voraus

Der Speedy

4.51502

Community-Antworten (2)

P
pit47

29.11.2007 um 15:04 Uhr

Hallo Speedy, siehe den § 37 BetrVG und die Kommentierung von Däubler oder Fitting dazu. Dort wird alles rund um die BR-Sitzung behandelt.

DAH
Der alte Heini

29.11.2007 um 22:50 Uhr

§ 37 Abs. 2 BetrVG Betriebsratssitzung

Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer Betriebsratssitzung teil, die außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit (z.B. Nachtschicht) stattfindet und ist es ihm deshalb unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat dieses Betriebsratsmitglied gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.

§ 37 Abs. 2 BetrVG betrifft nicht nur Fälle, in denen eine während der Arbeitszeit verrichtete Betriebsratstätigkeit unmittelbar den Ausfall der Arbeitsleistung zur Folge hat. Die Vorschrift will vielmehr grundsätzlich verhindern, dass das Betriebsratsmitglied infolge einer erforderlichen Betriebsratstätigkeit eine Entgeltbuße erleidet.

BAG, Urteil vom 7. Juni 1989 - 7 AZR 500/88 AP Nr. 72 zu § 37 BetrVG 1972

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