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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat-Wahlen

B
BR
Nov 2016 bearbeitet

"Nach § 16 Abs. 1 BetrVG besteht der Wahlvorstand aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern (eine ungerade Anzahl ist unbedingt notwendig), von denen einer den Vorsitz übernimmt. Dies gilt auch für kleine Betriebe, in denen nur ein einköpfiger Betriebsrat zu wählen ist (siehe hierzu unbedingt die weiter unten folgenden Ausführungen zum Thema "Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe"). Alle Teilnehmer der Betriebsversammlung sind berechtigt, Vorschläge zu machen. Werden mehr als drei Kandidaten vorgeschlagen, ist eine Abstimmung durchzuführen. Diese findet in einem einheitlichen Wahlgang statt. Jeder einzelne in den Wahlvorstand zu wählende Arbeitnehmer muss mit der Mehrheit der Stimmen der auf der Betriebsversammlung anwesenden Arbeitnehmer des Betriebs gewählt werden. Die (einfache) Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht nicht."

Was passiert wenn die keiner die mehrheit der stimmen bekommt? Auch nach mehreren wahlgängen nicht?

6.36105

Community-Antworten (5)

K
Kölner

28.11.2007 um 20:24 Uhr

@BR Ist diese Frage hypothetisch?

D
DonJohnson

28.11.2007 um 20:43 Uhr

Dann führt die im Betrieb befindliche Gewerkschaft die Wahl durch!

DAH
Der alte Heini

28.11.2007 um 22:08 Uhr

Don Johnson, verstehe ich das richtig, führt hier dann die im Betrieb befindliche Gewerkschaft die Wahl durch?

Meine Frage dazu: Wo steht das geschrieben. Welche Gewerkschaft würde die Wahl durchführen wenn sich mehrere Gewerkschaften im Betrieb befinden.

I
Immie

28.11.2007 um 22:38 Uhr

@Don Johnson Denkst du es kommt oft vor das "nichtbetriebangehörige Gewerkschaftsmitglieder" eine BR Wahl durchführen? Ich kann mir kaum vorstellen, das die 4 Voraussetzungen oft gegeben sind.

A
Angi1

30.11.2007 um 14:01 Uhr

Hallo BR,

im vereinfachten Wahlverfahren wird der Wahlvorstand in der Wahlversammmlungvon der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt. Sind z.B. 30 Arbeitnehmer anwesend, sind für die Wahl jedes Wahlvorstandsmitglied mindestens 16 Stimmen erforderlich. Werden entsprechende Mehrheiten im ersten Wahlgang nicht erreicht, sind weitere Wahlgänge durchzführen. Die Wahl kann einzeln (bei mehr als 3 Kandidaten) oder im Block (bei nur 3 Kandidaten ) erfolgen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

MfG Angi1

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