Falsche Größe Betriebsausschuss
Mein 9-köpfiges Gremium hat in nicht geheimer Wahl einen 4-köpfigen BA gewählt. Gibt es nun eigentlich einen BA oder ist diese Wahl ungültig. Liegt nun evtl. auch ein Pflichtverstoß vor?
Community-Antworten (1)
28.06.2019 um 17:47 Uhr
Lustig.
Die Größe des BA ist zwingend vorgeschrieben. Ob es ein grober Pflichtverstoß im Sinne § 23 Abs. 1 BetrVG ist der zur Auflösung des BR führen kann wäre im Einzelfall zu prüfen, so jedenfalls kann man es im Fitting 29. Auflage RN 9 zu § 27 BetrVG lesen.
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