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Probezeitverlängerung - einfach so mündlich?

L
Lapricaun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Chef hat einem unserer Mitarbeiter nach Ablauf der Probezeit mitgeteilt, dass er die Probezeit um weitere 3 Monate verlängert. Kann er das einfach so mündlich machen? Außerdem wurde im Anstellungsvertrag nach der 6 monatigen regulären Probezeit eine Gehaltserhöhung vereinbart. Muss diese jetzt auch gezahlt werden oder bleibt das Gehalt wie in der regulären Probezeit?

Über eine Schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen

Gruß an alle

7.391013

Community-Antworten (13)

T
torstenxxx

21.11.2007 um 09:30 Uhr

Die Probezeit darf nicht länger als 6 Monate betragen!!! Eine Verlängerung ist nur machbar, wenn dieser Zeitrahmen und ein entsprechender Grund dies rechtfertigen.

L
Lapricaun

21.11.2007 um 12:57 Uhr

Das würde bedeuten, der Anstellungsvertrag wurde automatisch verlängert da der Mitarbeiter über die Probezeit weiterbeschäftigt wurde und damit ist auch die Gehaltserhöhung zu zahlen?

U
uhu

21.11.2007 um 14:08 Uhr

korrekt - wenn das unbefristete Arbeitsverhältnis innerhalb der vertraglichen (TV, BV, Arbeitsvertrag) Probezeit nicht beendet wurde; was sagt denn euer BR dazu?

DAH
Der alte Heini

21.11.2007 um 21:32 Uhr

Torstenxxx, wo steht es denn geschrieben, dass Probezeiten nicht mehr als 6 Monate betragen dürfen?

Lapricaun, wieso wird ein Anstellungsvertrag automatisch verlängert, wenn ein Mitarbeiter über die Probezeit weiter beschäftigt wird? Eine Verlängerung wäre doch nur nötig, wenn der Vertrag befristet ist. Die Probezeit kann zwischen den Vertragspartnern so oft verlängert werden wie man es denn gerne möchte, aber nicht einfach einseitig durch den AG. Wichtig ist, dass für Arbeitnehmer nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit der Kündigungsschutz gem. § 1 KschG gilt. Für diesen Kündigungsschutz ist es unerheblich ob eine Probezeit überhaupt vereinbart, mehrfach verlängert oder eine Probezeit für mehr als 6 Monate vereinbart wurde. Die vereinbarte Gehaltserhöhung müsste gezahlt werden.

L
Lapricaun

28.11.2007 um 10:03 Uhr

Hallo Uhu,

ich selbst bin im "Betriebsrat".

@Torstenxxx: Der anstellungsvertrag ist auf 6 Monate befristet, also auf die dauer der Probezeit. Muss jetzt die Verlängerung der Probezeit schriftlich festgehalten werden? oder kann das der Chef mit dem Mitarbeiter mündlich vereinbaren?

Danke für eure Hilfe

K
Kölner

28.11.2007 um 10:10 Uhr

@Lapricaun Ja, das ist doch hervorragend! Der Chef sollte dem AN die Verlängerung der Probezeit einfach nur mündlich mitteilen - dann hat der AN nämlich mit dem ersten Tag nach der Befristung einen unbefristeten AV. Besser geht es nicht (wenngleich ich mir noch nicht so richtig vorstellen kann, dass ein AG so verrückt ist)

L
lapricaun

14.12.2007 um 15:36 Uhr

Sorry das ich mich so lange nicht gemeldet habe. Danke für die Antworten. @ Kölner: gibt es dazu ein Gesetzestext? wo kann ich das nachlesen?

L
Lotte

14.12.2007 um 18:09 Uhr

lapricaun, im TzBfG § 14 (4) und daraus folgend den § 16 im gleichen Gesetz.

Ich glaube Du solltest aber unterscheiden zwischen Probezeit und einen befristeten Vertrag mit Sachgrund "die Befristung zur Erprobung erfolgt" § 14 (1) 5. ebenfalls TzBfG Was aber Kölners Aussage keinen Abbruch tut. Ein mündlicher befristeter Vertrag ist in seiner Befristung unwirksam!

L
lapricaun

17.12.2007 um 09:44 Uhr

Vielen Dank Lotte,

ich fasse noch mal kurz zusammen.

MA hat einen Arbeitsvertrag befristet auf 6 Monate zur Probe. Nach diesen 6 Monaten wurde Ihm Mündlich mitgeteilt, daß seine vorgesetzten noch nicht von seiner Arbeit überzeugt waren und die Probezeit um weitere 3 Monate verlängert wird.

Das bedeutet, der MA hat jetzt im Prinzip eine Festanstellung da die weiteren 3 Monate Probezeit nicht schriftlich Fixiert wurden. Dadurch hat er auch anspruch auf die zugesagte Lohnerhöhung, die er nach Festanstellung nach der Probezeit vertraglich erhalten sollte. Sehe ich das so Richtig?

L
Lotte

17.12.2007 um 09:48 Uhr

lapricaun, das könntest Du so richtig sehen, aber bevor es wasserdicht ist, sollte der AN sich eine Rechtsberatung holen. Letztendlich handelt es sich ja hier um Individualrecht und die nächsten Schritte sollten wohlüberlegt sein.

L
lapricaun

17.12.2007 um 12:03 Uhr

Vielen dank Lotte.

RH
Robin H

17.12.2007 um 12:09 Uhr

Vielleicht sollte man aber dem AN auch sagen, dass er keinen weiteren befristeten AV unterschreiben soll. Sonst gilt der nämlich, und die automatische "Entfristung" ist beseitigt, soweit der neue AV wirksam befristet ist.

L
lapricaun

19.12.2007 um 18:40 Uhr

Vielen dank für eure Hilfe.

Das Thema ist jetzt durch. Muss dringend das Thema Schulung für unserem "Betriebsrat" ansprechen.

Gruß an Alle

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