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SBV nervt - Bewerbungsunterlagen

B
Bewie
Jan 2020 bearbeitet

Unsere SBV nervt uns. Er sagt, dass wir als Betriebsrat in allen Bewerbungsunterlagen Einsicht haben müssen. D.H. Wenn ein SB-Mensch sich bewirbt und wird dann abgelehnt wird ohne unser Wissen ist das ein Verstoß. Die SBV meint, dass wir dies nur überprüfen kann, wenn wir alle Bewerbungen uns anschauen, selbst wenn der AG schon eine Wahl getroffen hat.

Ist dies überhaupt Pflicht?

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Community-Antworten (5)

W
wdliss

19.06.2019 um 14:10 Uhr

siehe dazu § 164 SGB IX und § 80 Abs 1 Satz 1 BetrVG

E
enigmathika

19.06.2019 um 14:47 Uhr

Schlicht und ergreifend Ja! Der AG ist verpflichtet, Euch die Unterlagen ALLER Bewerber vorzulegen, nicht nur derer, die er zum Vorstellungsgespräch einlädt. Und Ihr seid verpflichtet, Eure Rechte aus BetrVG wahrzunehmen. Schade, dass Euch erst Eure SBV darauf aufmerksam machen muss.

Gruß, enigmathika

T
takkus

19.06.2019 um 17:58 Uhr

Eure SBV nervt Euch also. Aha- aha. Nur durch Einsicht in die Unterlagen aller Bewerber kann im Rahmen des § 99 BetrVG eine Entscheidung durch de BR getroffen werden.

M
Moied

21.01.2020 um 21:52 Uhr

Die SBV nervt.... AHA, dann weis die SBV bei euch im Haus mehr als Ihr im BR! Und Ihr als BR beachtet das SGB9 nicht. Schade!

M
Moreno

22.01.2020 um 10:18 Uhr

Und Du kannst kein Datum lesen.....Schade :-)

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