Erstellt am 20.11.2007 um 19:24 Uhr von Mona-Lisa
@Tessa,
ich sehe, du bist dir heut' noch nicht sicher! ;-))
15057.....
Erstellt am 20.11.2007 um 19:30 Uhr von Matze24
§42 (1) BetrVG "Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs...Sie ist nicht öffentlich..."
§5 (2) 4. BetrVG "Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht...Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend... zu ihrer ... Erziehung beschäftigt werden..."
Meiner Meinung nach sind Praktikanten daher nicht zugelassen!!
Mit kollegialem Gruß
Erstellt am 20.11.2007 um 20:11 Uhr von Tessa
Boah, Mona-Lisa, bist du ein wandelnder Computer. Da sieht man wieder, welch ein Sieb mein Gehirn ist, oder wieviele Betätigungen ich brauche um es endlich zu glauben :-)
Danke für die Antwort Matze Ich hoffe nicht bis zum nächsten Mal :-)