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Rangfolge verschiedener BR-Aufgaben?

D
dasmussichwissen
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie innerhalb der BR-Arbeit die Aufgaben zu priorisieren sind? §37BetrVG regelt, dass BR-Arbeit vor der beruflichen Tätigkeit vorgeht. Aber was ist, wenn zwei BR-Tätigkeiten miteinander kollidieren, z.B. eine GBR-Sitzung zeitgleich mit einer BR-Sitzung stattfindet, oder z.B. eine BR-Sondersitzung zu einem Termin angesetzt wird, an dem schon ein Einzelberatunggespräch mit einem MA verabredet ist? Gibt es da irgendeine Rangfolge? Oder entscheidet das BR-Mitglied selbst?

4.71201

Community-Antworten (1)

S
Saluk

19.11.2007 um 14:31 Uhr

Es gibt keine vorgeschriebene Reihenfolge, außer ihr habt das in einer Geschäftsordnung selbst berücksichtigt.

Prinzipiell sollte man da seinem eigenen Gewissen folgen, aber als generelle Linie sollte gelten:

  • Die einfacher zu verschiebende Aktion sollte verschoben werden.

Grüße, Saluk

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