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Stellv. BR-Vorsitzende legt Ämter nieder - was nun?

M
maschoe
Jun 2019 bearbeitet

Unsere Stellv. BR-Vorsitzende hat ihre Ämter niedergelegt, da sie die Firma verlassen wird. Nun meine Frage, wie es sich mit der Wahl der neuen Stellvertretung verhält. Zur konstituierenden Sitzung hatten sich 2 BR-Mitglieder zur Wahl gestellt. Rückt nun automatisch das damals nicht gewählte BR-Mitglied als Stellvertreter nach, oder müssen wir die Stellvertretung in einer Sitzung neu wählen? Wenn eine Neuwahl erforderlich ist, müssen alle BR-Mitglieder anwesend sein, oder reicht die einfache Mehrheit aus?

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

17.06.2019 um 17:08 Uhr

Hallo, also auf jeden Fall Neuwahl! Es gibt keine genauen Vorschriften über die Wahl, siehe §26 BertVG. Es kann also mit Hand heben gemacht werden, wichtig ist wie bei allem die korrekte Ladung der BR-Mitglieder, und der BR muss bei der Wahl beschlussfähig sein!

NB
nicht brauchen

17.06.2019 um 17:50 Uhr

100% Neuwahl, da auch der Nachrücker (oder auch andere die bereits nachgerückt sind) Stellvertreter werden kann. Sonst würde man ihn ja ausschließen.

M
maschoe

18.06.2019 um 09:02 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten

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