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Einsetzen einer Arbeitgruppe - muss vorher eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden?

D
Donnerstagmorgen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Gremiun hat in seiner letzten Sitzung beschlossen eine Arbeitsgruppe nach §28a einzusetzen.

Ist es richtig, das in jedem Fall vorher eine Rahmenvereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden muss???

4.59802

Community-Antworten (2)

S
Sternburg

15.11.2007 um 10:19 Uhr

In dem genannten § 28a BetrVG steht es doch!

"...dies erfolgt nach Maßgabe einer mit dem Arbeitgeber abzuschliessenden Rahmenvereinbarung."

Im Fitting, 22. Auflage steht dazu noch geschrieben: "Die Übertragung von Aufgaben auf eine ArbGruppe setzt zwingend den vorherigen Abschluss einer Rahmenvereinbarung voraus."

...noch Fragen? ;-)

D
Donnerstagmorgen

15.11.2007 um 10:34 Uhr

danke, keine weiteren Fragen ;-(

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