Wer kann im Betriebsrat - sich alles aufstellen lassen?
hallo an alle, wir gründen gerade bei uns einen neuen betriebsrat und da wollte ich gerne mal wissen wer sich alles aufstellen lassen kann? kann sich auch ein sogenannter stellvertr. betriebsleiter sich aufstellen und wählen lassen oder ein lagermeister?? wäre nett wenn ich schnell antwort bekommen könnte.
vielen dank im voraus
trasher
Community-Antworten (3)
14.11.2007 um 20:20 Uhr
@trasher, wenn die beiden MA keine leitenden Angestellten sind, können sie sich aufstellen und wählen lassen. § 5 BetrVG
gib mal links im Suchfenster "Betriebsrat gründen" ein, da findest du jede Menge zu diesem Thema.
Habt ihr Kontakt zu eurer zuständigen Gewerkschaft aufgenommen?
14.11.2007 um 20:34 Uhr
Hallo Kurz gesagt, jeder der Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes ist, außer Leitende Angestellte, kann sich aufstellen lassen. Leitende Angestellte sind Personen, die selbständig Einstellen und Entlassen können, ohne jemand anders fragen zu müssen. Generalvollmacht oder Prokura besitzten, regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnehmen, die für den Betrieb von Bedeutung sind, wenn sie die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen treffen u.s.w.
14.11.2007 um 20:47 Uhr
@trasher
google kennt die Antwort...
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsratswahl#Aktives_Wahlrecht
Alles Infos zur Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVGDV1WO) durchlese! Und setzt Euch mit der zuständigen GEWerkschaft in Verbindung, die sollten euch effizient helfen können.
....sogenannter stellvertr. betriebsleiter ...oder lagermeister... Sind sie nicht lei(d)tende Angestelle dann ja! Sind sie ........ lei(d)tende Angestelle dann nein! Das stellt der Wahlvorstand fest.
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