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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer kann im Betriebsrat - sich alles aufstellen lassen?

T
trasher
Nov 2016 bearbeitet

hallo an alle, wir gründen gerade bei uns einen neuen betriebsrat und da wollte ich gerne mal wissen wer sich alles aufstellen lassen kann? kann sich auch ein sogenannter stellvertr. betriebsleiter sich aufstellen und wählen lassen oder ein lagermeister?? wäre nett wenn ich schnell antwort bekommen könnte.

vielen dank im voraus

trasher

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

14.11.2007 um 20:20 Uhr

@trasher, wenn die beiden MA keine leitenden Angestellten sind, können sie sich aufstellen und wählen lassen. § 5 BetrVG

gib mal links im Suchfenster "Betriebsrat gründen" ein, da findest du jede Menge zu diesem Thema.

Habt ihr Kontakt zu eurer zuständigen Gewerkschaft aufgenommen?

C
carrie

14.11.2007 um 20:34 Uhr

Hallo Kurz gesagt, jeder der Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes ist, außer Leitende Angestellte, kann sich aufstellen lassen. Leitende Angestellte sind Personen, die selbständig Einstellen und Entlassen können, ohne jemand anders fragen zu müssen. Generalvollmacht oder Prokura besitzten, regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnehmen, die für den Betrieb von Bedeutung sind, wenn sie die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen treffen u.s.w.

P
pirat

14.11.2007 um 20:47 Uhr

@trasher

google kennt die Antwort...

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsratswahl#Aktives_Wahlrecht

Alles Infos zur Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVGDV1WO) durchlese! Und setzt Euch mit der zuständigen GEWerkschaft in Verbindung, die sollten euch effizient helfen können.

....sogenannter stellvertr. betriebsleiter ...oder lagermeister... Sind sie nicht lei(d)tende Angestelle dann ja! Sind sie ........ lei(d)tende Angestelle dann nein! Das stellt der Wahlvorstand fest.

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