Erstellt am 14.11.2007 um 08:39 Uhr von pit47
Hallo Bäcker inner KnochenMühle,
dieses muss der Wahlausschuss nach § 5 BetrVG entscheiden.
Erstellt am 14.11.2007 um 08:42 Uhr von Bäcker inner KnochenMühle
nochma Hi
kannst du mir auch sagen was ein wahlausschuss is weil wir erst die wahl organisieren
Erstellt am 14.11.2007 um 08:53 Uhr von pit47
Hallo Bäcker inner KnochenMühle,
setzt Euch mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung oder "google" im Internet nach BR-Wahl.
Erstellt am 14.11.2007 um 08:54 Uhr von Sven1984
ja danke
haben uns schon für 1.12 inne gewerkschaft angemeldet mal sehen was so passiert
Erstellt am 14.11.2007 um 08:59 Uhr von Sven1984
sorry wegen nich vorstellen bin auch in der knochenMühle hehe
Erstellt am 14.11.2007 um 10:03 Uhr von Mona-Lisa
@Bäcker inner KnochenMühle,
mal ne einfache Frage: darf euer stellv. Backstubenleiter selbstständig MA einstellen und entlassen?
Wenn nein, kannst du davon ausgehen, dass dieser Kollege als BR kandidieren kann.
Erstellt am 14.11.2007 um 10:06 Uhr von Robin H
Bäcker,
ich vermute mal (ungeschützt), dass ein "stellvertretende Backstubenleiter" kein leitender Angestellter im Sinne des § 5 (3) ist.
Eher wäre zu prüfen, ob er ggf. unter den Ausschluss von Personen nach § 5(2) fällt.
Erstellt am 14.11.2007 um 10:43 Uhr von Bäcker inner KnochenMühle
ja das weiss ich nicht er hat auf jeden fall in der zeit wenn unser Backstubenleiter Urlaub hat alle Rechte wie unser 1 Leiter .
es wurde ausgehangen :
Der Herr ..... ist in der zeit des Urlaubes vom Herrn ...... in allen Angelegenheiten ob privat oder Beruflich weisungsbefugt und somit 1 Ansprechpartner und trägt die Leitung der Produktion .
Erstellt am 14.11.2007 um 10:50 Uhr von Robin H
Weisungsbefugnis alleine reicht nicht, um als Leitender Angestellter zu gelten.
Erstellt am 14.11.2007 um 10:54 Uhr von Mona-Lisa
@Brötchenproduzent,
genau diese und ähnliche Fragen zu überprüfen und abzuklären ist mit eine der Aufgaben des Wahlvorstand's!
Erstellt am 14.11.2007 um 11:02 Uhr von Bäcker inner KnochenMühle
HEHE
und genau das tu ich ja bei euch und ihr seit mir sehr hilfreich (thx)@all
Erstellt am 14.11.2007 um 11:32 Uhr von Robin H
Bäcker,
dazu wirst Du aber nicht umhin kommen, auch mal ins BetrVG und die Wahlordnung zu schauen, ggf. auch in einen Kommentar dazu.