Fall: Koch mit unbefristetem Arbeitsvertrag, noch in der Probezeit, geht nach dem Dienst
noch einen Absacker trinken, hat einen 2tägigen Blackout - sehr wahrscheinlich K.O.-Tropfen etc. kann sich also nicht rechtzeitig im Dienst abmelden.
Erhält nun fristlose Kündigung wegen unüberbrückbarer Differenzen...
Hat er Anspruch auf eine Kündigung ohne Angaben von Gründen, immerhin bedeutet dies evtl. eine Sperre beim Arbeitsamt.