Fristlose Kündigung in der Probezeit wegen nicht entschuldigtem Fernbleiben ...
Fall: Koch mit unbefristetem Arbeitsvertrag, noch in der Probezeit, geht nach dem Dienst noch einen Absacker trinken, hat einen 2tägigen Blackout - sehr wahrscheinlich K.O.-Tropfen etc. kann sich also nicht rechtzeitig im Dienst abmelden. Erhält nun fristlose Kündigung wegen unüberbrückbarer Differenzen... Hat er Anspruch auf eine Kündigung ohne Angaben von Gründen, immerhin bedeutet dies evtl. eine Sperre beim Arbeitsamt.
Community-Antworten (4)
13.11.2007 um 12:54 Uhr
@Wilmon, Fakt ist, dass er unentschuldigt gefehlt hat und das in der Probezeit! Sowas geht selten gut! Es gibt zwar AG's, mit denen man nach dem "Vorfall" über 2 Tage Urlaub reden kann, aber dazu sind nicht alle bereit......... Die Kündigung muss keine Gründe beinhalten und mit der Sperre wird er wohl rechnen müssen.
13.11.2007 um 13:31 Uhr
. . . in was für Lokalen verkehrt denn der Kollege? Mir hat in den von mir besuchten Lokalitäten noch niemand K.O.- Tropfen verabreicht. Und nach meinem bescheidenen Wissensstand erfolgt so was meist mit kriminellem Hintergrund. Kann zwar sein, dass ich da etwas provinziell geprägt bin, aber als AG würde ich dieser Version auch wenig Glauben schenken und drüber nachsinnen, ob ich dem Kollegen nicht lieber den Laufpass gäbe. Wegen den einem Prozent Unsicherheit würde ich jedoch den Grund im Kündigungsschreiben nicht angeben. Vielleicht eine Argumentationshilfe für den BR.
13.11.2007 um 13:42 Uhr
@wölfchen, wer traut sich auch schon, einem (wenn auch kleinen) Wolf sowas in seinen Whiskey zu träufeln.........die Bisswunden nach dem Koma wären wahrscheinlich grauenvoll! ;-))
@Wilmon, der Kollege soll's doch mal mit einem Gespräch beim AG versuchen, wenn seine Arbeit bisher in Ordnung und sonst keine Vorkommnisse waren, lässt er vielleicht mit sich reden.
13.11.2007 um 14:18 Uhr
@ll,
Kündigung in der Probezeit .....
(Nach § 102 Abs. 2 BetrVG soll der Betriebsrat den betroffenen Arbeitnehmer hören. Der Betriebsrat kann jedwede Gründe aufführen, die seines Erachtens gegen die Kündigungsabsicht sprechen.)
Na und warum konnte der Koch die Suppe nicht Kochen die er auslöffeln musste ???
Sollte der Koch beweise haben, das er ohne Eigen verschulden "im Koma" war so hat er vorm Richter bestimmt glück !
ausser er hat Vergessen Anzeige zu erstatten oder war nicht beim Arzt und hat KEINEn Beweis das er nicht schuld war !
Aber dennoch freie ich mich das Du auch auf einem BR seminar warst , wenn gleich der Koch dort einen anderen Beruf hatte .-))
Verwandte Themen
Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag - ist die Probezeit im Anschluss an eine Ausbildung überhaupt zulässig?
ÄlterLiebe Kollegen, Betreff Kündigung in der Probezeit bzw. im laufenden Zeitvertrag! Zum Sachverhalt: Ein Azubi im Metallhandwerk lernt zum 31.01.2006 aus. Im Anschluss an die Ausbildung bekomm
Zum wiederholten Male fristlose Kündigung erhalten - kann ein Arbeitgeber immer und immer wieder fristlose Kündigungen aussprechen?
ÄlterHabe da mal eine Frage zu fristlosen Kündigung. Ich hatte Anfang des Jahres eine fristlose Kündigung erhalten wegen Vertrauensbruch, BR hat nicht widersprochen,aber ich habe Kündigungsschutzklage eing
Sonderfall: Fehlerhafte Betriebsratsanhörung während der Wartezeit
Hallo zusammen, ich arbeite bei DHL mit einem auf 8 Monate befristeten Vertrag. Mein Arbeitsvertrag enthält eine 6-monatige Probezeit. Ich wurde in der Probezeit ordentlich gekündigt. Die Betriebsra
Zwei BR-Sitzungen für vorliegende fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung sinnvoll?
ÄlterUnser AG hat dem BR am Freitag eine fristlose Kündigung hilfsweise ordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines MA der Verwaltung vorgelegt. Der BR-V war beim Gespräch des AG mit dem MA anwes
Schwerbehinderung nicht gesagt! Rückwirkend Probleme zu erwarten? Bin verzweifelt!
ÄlterHallo Ihr Lieben, ich hab hier schon sehr lange nachgelesen. Doch hab ich auf meine Frage leider keine passende Antwort gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, was Sache ist. Danke!!! A