Wann muss für das betroffene BR Mitglied Ersatz eingeladen werden?
Hallo zusammen, in der nächsten Sitzung soll die Seminarteilnahme eines neuen BR-Mitgliedes beschlossen werden. Darf das betroffene Mitglied an der Sitzung teilnehmen und mitabstimmen, oder muss wie im Falle bei § 99 ein Ersatzmitglied geladen werden?
Gruß nicole
Community-Antworten (1)
25.10.2007 um 17:08 Uhr
Natürlich kann das betroffene Mitglied bei der Abstimmung dabei sein und auch selbst abstimmen, bei § 103 BetrVG darf das BR Mitglied nicht anwesend sein.
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