Erstellt am 24.10.2007 um 12:31 Uhr von uhu
meine Erfahrung : solange die nicht technisch erfassten Daten der MA nur der direkte disziplinarische Vorgesetzte bekommt und zur Führung der Mitarbeiter nutzt ist das legitim; AG kann Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten überprüfen; Schutz der persönlichen (Leistungs-)daten vor Missbrauch ist jedoch Pflicht; sobald die Daten z.B. für Leistungsbeurteilungen benutzt werden, ist der BR am Zug und kann nach § 94 Abs. 2 BetrVG aktiv werden.