Auswertungen der Arbeit auf Papier - Mitsprache des BR?
Hallo, wir sind in einem Callcenter Betrieb. Die Kollegen sollen jetzt Auswertungen der Arbeit auf Papier bringen und dies täglich abgeben mit Namen. Da dies ja keine technische Einrichtung ist würde mich mal interessieren ob da was zu machen ist. Geht im genauen um die NAMENTLICHE Abgabe ..
danke für Infos
Community-Antworten (1)
24.10.2007 um 14:31 Uhr
meine Erfahrung : solange die nicht technisch erfassten Daten der MA nur der direkte disziplinarische Vorgesetzte bekommt und zur Führung der Mitarbeiter nutzt ist das legitim; AG kann Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten überprüfen; Schutz der persönlichen (Leistungs-)daten vor Missbrauch ist jedoch Pflicht; sobald die Daten z.B. für Leistungsbeurteilungen benutzt werden, ist der BR am Zug und kann nach § 94 Abs. 2 BetrVG aktiv werden.
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